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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 23.06.2011, 11:44
Benutzerbild von Schreihalz
Schreihalz Schreihalz ist offline
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 277
Standard Vereinswechsel

Ich weiss das man rechtzeitig dir Freigabe bei alten Verein einreichen muss um Pünklich zur neuen Saison beim neuen Verein anfangen zukönnen!!! Jetzt meine Frage!!!

Wie sieht es denn aus Wenn Man bei Alten Verein die Kündigung einreicht statt eine Freigabe!!!

Angenommen man würde da heute Kündigen Wie sieht das dann aus?? Darf man dann morgen in denn Neuen Verein anfangen zuspielen????



MFG

SCHREIHALZ
__________________
Nur die besten Sterben jung!!!!!!!!!
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  #2  
Alt 23.06.2011, 12:17
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von Schreihalz Beitrag anzeigen
Ich weiss das man rechtzeitig dir Freigabe bei alten Verein einreichen muss um Pünklich zur neuen Saison beim neuen Verein anfangen zukönnen!!! Jetzt meine Frage!!!

Wie sieht es denn aus Wenn Man bei Alten Verein die Kündigung einreicht statt eine Freigabe!!!

Angenommen man würde da heute Kündigen Wie sieht das dann aus?? Darf man dann morgen in denn Neuen Verein anfangen zuspielen????



MFG

SCHREIHALZ
Hallo,
du kannst jetzt bei deinem Verein mit sofortiger Wirkung kündigen, dann darfst du bis zum 1. Sep zuschauen und ab da für einen neuen Verein aufschlagen.
Kündigst du jetzt bis Ende Juni, auf den letzen Augusttag dann kannst du bis dahin für deinen alten Verein spielen und ab 1. Sep. für den neuen.
Kündigst du erst am 1. Juli kann der Verein dich freigeben zum 1. September, er muss es aber nicht.Somit müstest du noch ein weiteres Jahr für ihn spielen oder eben zuschauen.
Solltest du eine interne Vereinssperre oder vllt. noch Schulden bei deinem Verein haben, kann er die Freigabe solange blockieren, auch bei Kündigug bis Ende Juni, bis alles abgegolten ist.

Gruß Holger
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  #3  
Alt 23.06.2011, 12:40
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Zitat:
Zitat von Laubigw13 Beitrag anzeigen
Kündigst du jetzt bis Ende Juni, auf den letzen Augusttag dann kannst du bis dahin für deinen alten Verein spielen und ab 1. Sep. für den neuen.
Das hängt aber auch von den Kündigungsfristen des Vereins ab. U.U. muss man eine gewisse Übergangszeit bei zwei Vereinen Mitglied sein, weil der Saisonwechsel ja nicht auf einen Quartalswechsel fällt.
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  #4  
Alt 23.06.2011, 12:52
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Das hängt aber auch von den Kündigungsfristen des Vereins ab. U.U. muss man eine gewisse Übergangszeit bei zwei Vereinen Mitglied sein, weil der Saisonwechsel ja nicht auf einen Quartalswechsel fällt.
Kündigungsfristen von Vereinen haben nichts mit dem Vereinswechsel als Aktivspieler zu tun.

Das eine (der Vereinsaustritt) ist Vereinsrecht und das andere (Vereinswechsel als Aktivspieler) ist Verbandsrecht. Ich bin nur auf das Verbandsrecht eingegangen.
Gruß Holger
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  #5  
Alt 23.06.2011, 12:59
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Zitat:
Zitat von Laubigw13 Beitrag anzeigen
Kündigungsfristen von Vereinen haben nichts mit dem Vereinswechsel als Aktivspieler zu tun.

Das eine (der Vereinsaustritt) ist Vereinsrecht und das andere (Vereinswechsel als Aktivspieler) ist Verbandsrecht. Ich bin nur auf das Verbandsrecht eingegangen.
Gruß Holger
Das ist richtig, ich hab dir ja auch nicht widersprochen, ich habe dich nur ergänzt.
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  #6  
Alt 23.06.2011, 15:06
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Freigabe entscheidet, nicht Kündigung

Zitat:
Zitat von Laubigw13 Beitrag anzeigen
Hallo,
du kannst jetzt bei deinem Verein mit sofortiger Wirkung kündigen, dann darfst du bis zum 1. Sep zuschauen und ab da für einen neuen Verein aufschlagen.
Kündigst du jetzt bis Ende Juni, auf den letzen Augusttag dann kannst du bis dahin für deinen alten Verein spielen und ab 1. Sep. für den neuen.
Kündigst du erst am 1. Juli kann der Verein dich freigeben zum 1. September, er muss es aber nicht.Somit müstest du noch ein weiteres Jahr für ihn spielen oder eben zuschauen.
Solltest du eine interne Vereinssperre oder vllt. noch Schulden bei deinem Verein haben, kann er die Freigabe solange blockieren, auch bei Kündigug bis Ende Juni, bis alles abgegolten ist.
"Kündigung" ist nicht gleich Antrag auf Freigabe und ersetzt diesen nicht!
Im "Verbandsrecht" gilt nur die Freigabe!
Das hatte Lenny auch sinngemäß schon geschrieben, bzw. gemeint.
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de

Geändert von awhw (23.06.2011 um 15:59 Uhr). Grund: Pisa
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