Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.09.2013, 22:24
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard Sachbeschädigungen...wie damit umgehen?

Da im Forum in letzter Zeit über zwei Fälle von Sachbeschädigung fremden Eigentums während eines Spieltages berichtet und über die direkte sportliche Bestrafungsform darüber diskutiert wurde, möchte ich im Zuge der kommenden Lehrwartetagung des DMV gerne von den Forumsteilnehmern wissen, wie ihr denn solch ein Verhalten ahnden bzw. handhaben würdet.

Die zwei erwähnten Fälle können natürlich genommen werden als aktuellere Fallbeispiele, aber es können auch andere Geschehnisse vergangener Spieltage aufgeführt werden. Bei euren Beiträgen bitte ich euch möglichst wenig über die verursachenden Personen zu schreiben, denn ich interessiere mich eher für die Tat selber und deren Umgang damit während oder nach einem solchen Spieltag. Außerdem sollten dadurch Verunglimpfungen von Personen vermieden werden.


In der Generalausschreibung für den Spielbetrieb des BVBB haben wir folgende Regelung vor ein paar Jahren eingebracht:
"Jeder Spieler/-in haftet für die von ihm vorsätzlich herbeigeführten Schäden auf der Bahnengolfanlage. Der Spieler wird bis zur schriftlichen Anerkennung zur Schadensregulierung gesperrt."

Hervorgegangen ist dieses durch eine damalige Diskussion darüber, dass eine anlagenbetreibende Person ihr Hausrecht während eines Spieltages an den Ausrichter abtritt und daher dieser Ausrichter für den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Eigentum der betreibenden Person veranwortlich ist. Die damaligen Verantwortlichen des BVBB waren der Meinung, dass nicht der Ausrichter (der Landesverband) bei Spieltagen unter seiner Obhut für Verfehlungen einzelner Mitglieder geradezustehen hat, sondern diese Personen selber. Dieser Passus wurde von den damaligen Vereinen angenommen und hat immer noch seine Gültigkeit.
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
Mit Zitat antworten
 


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware