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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 10.11.2011, 09:38
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Soso - ein Mobiltelefon ist also eine Funkausrüstung - irgendwie verstehe ich das was anderes drunter, aber okay - was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?

zu 2) wie schon angemerkt, gibt es diese Dinger auch OHNE Nikotin - um welche Gesundheistsgefährdung geht es denn? Um meine eigene, oder die der Mitspieler?

Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...
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  #2  
Alt 10.11.2011, 09:43
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...
Keine Ahnung - das höre ich zum ersten Mal.... *kopfschüttel*
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  #3  
Alt 10.11.2011, 09:47
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?
Wie Dirk schon geschrieben hat, sind schriftliche Unterlagen zulässig. Elektronische Unterlagen können ebenso wie Emails nicht als Schriftform gelten. Jaja ich weiß, liebe Berufs- und Hobbyjuristen - das mit den Emails ist in der Rechtsprechung umstritten, aber herrschende Meinung ist wohl immer noch, dass eine Email nicht die Schriftform erfüllt.
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  #4  
Alt 10.11.2011, 11:25
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 2.566
Reden

@Dirk:
In Homburg bei der DM hat in einer Runde 2 oder sogar 3-mal das gleiche Handy eines Spielers geklingelt. Passiert ist aber nichts.
Das mit den Energydrinks habe ich aber nicht mitbekommen.
Es gab ja auch 3 Spieler die in den Spielpausen Shisha geraucht haben ;-). Mit Erlaubnis von der Oberschiedsrichterin ;-)
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #5  
Alt 10.11.2011, 11:33
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
In Homburg bei der DM hat in einer Runde 2 oder sogar 3-mal das gleiche Handy eines Spielers geklingelt. Passiert ist aber nichts.
Doch - der betreffede Spieler hat mir unsportliches Verhalten vorgeworfen, weil ich mir erlaubt habe, mich bei einer Schiedsrichterin über die Störung zu beschweren...
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  #6  
Alt 10.11.2011, 16:32
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 2.566
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Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Doch - der betreffede Spieler hat mir unsportliches Verhalten vorgeworfen, weil ich mir erlaubt habe, mich bei einer Schiedsrichterin über die Störung zu beschweren...
Echt ? Voll der Hammer. Bei mir wäre der vom Platz gegangen.
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #7  
Alt 10.11.2011, 20:54
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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1. Das sogenannte Handy-Verbot beruht auf der früher sicherlich gegebenen Tatsache, dass die Benutzung während des Spiels störte, sei es durch das "Klingeln" oder durch das Führen eines Gespräches. Die technische Weierentwicklung wirft allerdings in der Tat neue Fragen auf. Deutlich wird das insbesondere an der grundsätzlich verbotenen Nutzung eines Handys während des Fahrens eines PKW.. Unter den Begriff des Mobiltelefons fällt nämlich beispielsweise nach Meinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer". Wenn ein solches Gerät zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt ist, spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, ob es darüber hinaus über weitere Funktionen verfügt. Wer ein solches Gerät während der Fahrt in der Hand hält, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handelt nach der Rechtsprechung verkehrswidrig.

Diese Auffassung ist angesichts der bereits erwähnten technischen Entwicklung sehr bedenklich und deshalb sollte im Minigolfsport darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Pistenplan auch in elektronischer Form benutzt werden darf. Darauf, dass zumindest ein iPod keine "Funkausrüstung" darstellt, hat bereits travis hingewiesen.

Deshalb sollte das Verbot darauf beschränkt werden, während des Turniers über ein Mobiltelefon durch akkustisch wahrnehmbare Signale angerufen werden zu können bzw. ein Gespräch zu führen.

2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist.
Ich sehe hierbei zunächst keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Begriffen "Rauchen" und "Dampfen", der Unterschied ist für einen aussenstehender Besucher eines Minigolfturniers - maßgebend ist die Außenwirkung - auch nicht ansatzweise zu erkennen. Wie schädlich die "Benutzung" einer E-Zigarette ist, ist derzeit noch völlig unklar, weshalb ich mich im übrigen wundere, dass diese Form der Zigaretten derzeit offensichtlich ohne Warnhinweise verkauft werden dürfen. Travis schrieb hierzu, es gäbe auch nikotinfreie E-Zigaretten, Das kann ich nicht beurteilen, frage mich dann jedoch, warum solche Zigaretten ohne diesen Suchtstoff überhaupt "verdampft" werden. Tatsache ist allerdings nach den bisherigen Studien, dass sie auch weitere, giftige Stoffe enthalten, wie beispielsweise Propylenglykol, Ethanol und Glyzerin . Ich kann nachvollziehen, das diejenigen, die auf diese Art der Zigarette ein Patent haben, ihre Idee möglichst gewinnträchtig vermarkten wollen. Von der derzeitigen Vermarktungsstrategie sollte sich kein "echter" Raucher blenden lassen und meinen, er würde seinem Körper etwas Gutes tun, wenn er auf die E-Zigarette umsteigt. Ich galube auch nicht, dass sich nach dem ersten Überraschungseffekt durchsetzen wird, dass E-Zigaretten in raucherfreien Zonen "verdampft" werden dürfen.

Bei Minigolfturnieren sollte es also weiterhin rauch- bzw. dampffrei zugehen.
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  #8  
Alt 14.11.2011, 18:03
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Ich glaube langsam wird das Ganze hier lächerlich oder soll ich jetzt jeden verwarnen der zwischen den Runden eine raucht ??? Es ist doch wohl für einen Außenstehenden nicht erkennbar ob ein Spieler, der ein Glas Bier vor sich stehen hat, Alkohol trinkt oder nicht.
Der Konsum von alkoholfreien Bier ist schließlich nicht verboten.

In diesem Sinne viel Spiel im Schiedsgericht und laßt fünfe auch mal gerade sein.
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  #9  
Alt 14.11.2011, 18:11
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Äh, ich glaube, da hast du was nicht richtig verstanden. Es geht nicht um die Frage, ob man die E-Zigarette zwischen den Runden paffen darf, sondern ob man sie während der Runde auf dem Platz paffen darf.

Übrigens auch um die Frage, ob man Süßigkeiten (und dann vielleicht auch Leberwurschtbrot, Schweinehaxen, Pommes und ähnlich dickmachendes Zeug?) während der Runde auf dem Platz essen darf.

Geändert von Di.Stefano (14.11.2011 um 18:17 Uhr).
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