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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 05.05.2009, 19:44
JoE JoE ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: In Rhoihesse
Beiträge: 1.495
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.
Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".
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  #2  
Alt 06.05.2009, 10:17
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von JoE Beitrag anzeigen
Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".

Da hast du natürlich Recht !!!
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