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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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13.05.2009, 10:32
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Zitat:
Zitat von goligolem
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
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Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.
Ansonsten hast du das genau richtig beschrieben.
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13.05.2009, 10:43
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Moderator Bälle & Co
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
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ich weiß gar nicht wo das problem liegt.
du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...
so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
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wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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13.05.2009, 11:16
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von junior
ich weiß gar nicht wo das problem liegt.
du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...
so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
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Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
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13.05.2009, 12:05
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Diese Frage verschlägt mir doch glatt die Sprache, was selten vorkommt.
Was denken manche Minigolfer nur, was oder wer sie sind ?  
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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13.05.2009, 12:29
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Die Anlage ohne ausdrückliche Einwilligung des Inhabers zu betreten und, ohne die üblichen Gebühren zahlen zu wollen, zu trainieren - mit der Begründung, es sei ja noch keine offizielle Öffnungszeit - da ist außer über Hausfriedensbruch auch über den Tatbestand der Leistungserschleichung nachzudenken.
An sich eine Bagatelle, aber in der Bewertung dieser Anfrage denke ich so wie allesroger.
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13.05.2009, 12:31
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Moderator Bälle & Co
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
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Zitat:
Zitat von Lenny
Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
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selbst wenn es eine absprache - welcher art auch immer - gibt, daß der platz betreten werden darf, dann gibt dies keinem das recht seine trainingsgebühren nicht zu zahlen oder gar aufmüpfig zu werden.
wir sollten alle froh sein, daß es noch ausreichend (?) plätze gibt wie wir gerne gesehen oder gar auch nur geduldet sind... - unglaublich!
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wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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13.05.2009, 19:07
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Systemkritiker
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Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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Platzrecht
[quote=BerndF;120798]Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.QUOTE]
Und für alle zum 3.
Falls der Platzbesitzer im Vertrag nicht Vorsorge getroffen hat, z.B. aus schlechten Erfahrungen...
Aber wie mehrfach betont, wenn alle nett zueinander sind kann eigentlich nichts schief gehen 
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13.05.2009, 19:29
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von BerndF
Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.
Ansonsten hast du das genau richtig beschrieben.
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Bernd bist du da ganz sicher der Turnierleiter sorgt doch nur für den ordnungsgemäßen Ablauf und nichts anderes ganz im Gegensatz zu dem Oberschiedsrichter dieser gibt die Anlage für den Spielbetrieb frei und vertritt den Verband .
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13.05.2009, 22:32
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Ja ich bin mir sicher. Leider kann ich aber im Regelwerk keinen Punkt finden der deine oder meine Meinung bestätigt.
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14.05.2009, 00:33
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Revoluzzer
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Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Wanne-Eickel
Beiträge: 360
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das mit der regelung des platzüberlassens ist bei uns meist mündlich geregelt und von daher gibt es platzbesitzer die zur not dann eben alles kanzeln.
wenn man dies vernünftig geregelt haben möchte muß halt nen vertrag unterschreieben lassen wie in der bundesliga.
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cu all
Alles wird gut
Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.
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