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2. Ligen Damen + Herren, Regionalligen Ergebnisse, Berichte, Bilder

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  #1  
Alt 04.06.2009, 19:17
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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@ Lenny, zu Deinem Beitrag Nr. 37: Juristen ohne Einschränkung als Winkeladvokaten zu bezeichnen, ist schon mehr als heftig, Deine Wortwahl war zumindest unbedacht.
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  #2  
Alt 04.06.2009, 19:58
Benutzerbild von Ghost
Ghost Ghost ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 125
Standard

Alles hin und alles her fakt ist doch

Chrstian ist mehr als 150km weggezogen und kann somit ohne sperre wechseln ...

Die Tatsache das er nach seinem Wohnort wechsel für seinen verein gespielt hat tut überhaupt nix zur sache weil wo soll er denn sonst spielen wenn er keinen neuen verein so schnell gefunden hat?


Wenn mich meine sinne nach der SpO nicht täuschen ist nach gestelltem spielberechtigungsantrag für christian auch keine andere wahl möglich als ihn möglicher weise spielen zu lassen bei der relegation oder???
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  #3  
Alt 04.06.2009, 20:21
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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@Panninho: Dein Vergleich hinkt:

Solange Du als Mitglied des MGC Mainz spielberechtigt bist, kannst Du selbstverständlich unabhängig von Deinen Wechselabsichten für den Verein spielen, wie auch jeder andere Teilnehmer eines anderen Vereins, der möglicherweise auch in der kommenden Saison wechseln will. Deiner Logik folgend könnte man sich auch fragen, ob nicht an den Meisterschaftsspielen nur diejenigen Spieler einer Mannschaft teilnehmen dürfen, die in dem Verein auch in der nächsten Saison für diese Mannschaft spielen wollen. Eine sicherlich völlig unsinnige Frage, aber zwischen Meisterschaft und Relegation kann man in diesem Zusammenhang keine Unterschiede machen.

In Deinem Beitrag unter Nr 88 führst Du u.a. aus: "Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt. Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist."

Die Entscheidung des BSpW ist bekanntlich nicht bindend, sondern kann durch die zuständigen Gremien überprüft und eventuell abgeändert werden. Allerdings hätte Dir ein "normales" Verfahren wenig genutzt, weil die (rechtskräftige) Entscheidung sicherlich nicht bis zu Beginn der Relegationsspielen hätte herbeigeführt werden können. Nach dem Inhalt des mir gestern zugegangen Regelheftes ist ein Eilverfahren nicht vorgesehen. Ein solches Verfahren ist in diversen Verfahrensgesetzen des Bundes (z.B. ZPO, VwGO, FGO, SGG) und der Länder für den Fall vorgesehen, dass aus Zeitgründen eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreicht, um den erforderlichen Rechtsschutz zu gewähren. In solchen Fällen wird wegen der Eilbedürftigkeit bei der Entscheidungsfindung - einfach formuliert - nur eine Abwägung vorgenommen, ob eine Entscheidung offensichtlich rechtmäßig oder aber rechtswidrig ist. In Rede steht hier eine sogenannte "Kann-Vorschrift", die zwar eine Ermessensentscheidung voaussetzt, aber bei der eben nur abzuwägen ist, ob die entsprechende Ermessensausübung offensichtlich rechtmäßig ist oder nicht. Gäbe es ein solches Eilverfahren im Regelungsbereich des DMV, dann würde ich Deinem Anliegen aus den erwähnten Gründen keine Chancen einräumen.

In der Sache selbst hätte ich Dir allerdings mehr Chancen eingeräumt, als das von Holger gesehen wird. In Ziffer 2 Nr. 9 der SpO sind enummerativ 5 Härtefälle aufgeführt, die eine Abweichung vom Regelfall ermöglichen sollen. Wenn eines dieser Fälle vorliegt, dann bedarf es meines Erachtens schon einer trifftigen Begründung, aus welchen Gründen der Antrag für unberechtigt gehalten wird. Alle Ausnahmetatbestände haben letztlich Ihren Grund darin, dass aus persönlichen Gründen ein Härtefall vorliegt. Ich halte es deshalb für bedenklich, die Ausnahme unter dem Hintergrund zu verneinen, dass Du in einer Relegation für einen anderen Verein spielen willst, auch wenn Du - so Holger in seinem Beitrag - trotz Ortswechsels in der laufenden Saison noch für den MGC Mainz gespielt hast.

Wie hat denn der BSpW seine Auffassung begründet? Ferner stellt sich die Frage, ob in der Vergangenheit einem entsprechenden Antrag nicht statt gegeben wurde.
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  #4  
Alt 04.06.2009, 20:28
Benutzerbild von Panninho
Panninho Panninho ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
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Danke für den sehr sachlichen Beitrag.

> PN
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  #5  
Alt 04.06.2009, 20:39
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Und PN zurück!

Gruß Uwe
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  #6  
Alt 04.06.2009, 20:41
Benutzerbild von Panninho
Panninho Panninho ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
@Panninho: Dein Vergleich hinkt:

Solange Du als Mitglied des MGC Mainz spielberechtigt bist, kannst Du selbstverständlich unabhängig von Deinen Wechselabsichten für den Verein spielen, wie auch jeder andere Teilnehmer eines anderen Vereins, der möglicherweise auch in der kommenden Saison wechseln will. Deiner Logik folgend könnte man sich auch fragen, ob nicht an den Meisterschaftsspielen nur diejenigen Spieler einer Mannschaft teilnehmen dürfen, die in dem Verein auch in der nächsten Saison für diese Mannschaft spielen wollen. Eine sicherlich völlig unsinnige Frage, aber zwischen Meisterschaft und Relegation kann man in diesem Zusammenhang keine Unterschiede machen.
Klar hinkt der Vergleich, weil die Relegation offiziell zur alten Saison zählt.
In meiner Annahme befindet sie sich im "luftleeren Raum" zwischen 2 Spielzeiten.

Danke übrigens für deine Einschätzung der Sachlage.

Geändert von Panninho (04.06.2009 um 20:51 Uhr).
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  #7  
Alt 04.06.2009, 20:50
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Einen "luftleeren Raum" gibt es angesichts des Regelwerkes nicht, eine andere Frage ist es aber, wie man mit Wechseln unter Begründung eines Härtefalles in diesem Zeitraum umgeht. Und hierbei reicht es m.E. allerdings nicht, auf Ziffer 2 (8) der SpO hinzuweisen, weil es in der, im nächsten Absatz normierte Härteregelung heißt, dass von dieser Sperre -also auch den in (8) genannten Regelungen - unter den dort genannten Bedingungen abgewichen werden kann.

Geändert von Uwe Braun (04.06.2009 um 21:00 Uhr).
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  #8  
Alt 04.06.2009, 21:09
Benutzerbild von Panninho
Panninho Panninho ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
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War auch nur eine Hypothese, die eigentlich das Argument der "Unsportlichkeit" von Landei entkräften sollte, bzw. eine andere Ansichtsweise vermitteln wollte.

Das ist die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle.
Was kann ich noch tun?
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  #9  
Alt 04.06.2009, 21:14
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von Panninho Beitrag anzeigen
War auch nur eine Hypothese, die eigentlich das Argument der "Unsportlichkeit" von Landei entkräften sollte, bzw. eine andere Ansichtsweise vermitteln wollte.

Das ist die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle.
Was kann ich noch tun?

Einen offiziellen Antrag an den DMV stellen !

Dann müssen sie ja wohl reagieren.
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #10  
Alt 04.06.2009, 21:15
Benutzerbild von Panninho
Panninho Panninho ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
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