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  #11  
Alt 04.06.2009, 21:21
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

@Panninho: Dein Vergleich hinkt:

Solange Du als Mitglied des MGC Mainz spielberechtigt bist, kannst Du selbstverständlich unabhängig von Deinen Wechselabsichten für den Verein spielen, wie auch jeder andere Teilnehmer eines anderen Vereins, der möglicherweise auch in der kommenden Saison wechseln will. Deiner Logik folgend könnte man sich auch fragen, ob nicht an den Meisterschaftsspielen nur diejenigen Spieler einer Mannschaft teilnehmen dürfen, die in dem Verein auch in der nächsten Saison für diese Mannschaft spielen wollen. Eine sicherlich völlig unsinnige Frage, aber zwischen Meisterschaft und Relegation kann man in diesem Zusammenhang keine Unterschiede machen.

In Deinem Beitrag unter Nr 88 führst Du u.a. aus: "Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt. Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist."

Die Entscheidung des BSpW ist bekanntlich nicht bindend, sondern kann durch die zuständigen Gremien überprüft und eventuell abgeändert werden. Allerdings hätte Dir ein "normales" Verfahren wenig genutzt, weil die (rechtskräftige) Entscheidung sicherlich nicht bis zu Beginn der Relegationsspielen hätte herbeigeführt werden können. Nach dem Inhalt des mir gestern zugegangen Regelheftes ist ein Eilverfahren nicht vorgesehen. Ein solches Verfahren ist in diversen Verfahrensgesetzen des Bundes (z.B. ZPO, VwGO, FGO, SGG) und der Länder für den Fall vorgesehen, dass aus Zeitgründen eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreicht, um den erforderlichen Rechtsschutz zu gewähren. In solchen Fällen wird wegen der Eilbedürftigkeit bei der Entscheidungsfindung - einfach formuliert - nur eine Abwägung vorgenommen, ob eine Entscheidung offensichtlich rechtmäßig oder aber rechtswidrig ist. In Rede steht hier eine sogenannte "Kann-Vorschrift", die zwar eine Ermessensentscheidung voaussetzt, aber bei der eben nur abzuwägen ist, ob die entsprechende Ermessensausübung offensichtlich rechtmäßig ist oder nicht. Gäbe es ein solches Eilverfahren im Regelungsbereich des DMV, dann würde ich Deinem Anliegen aus den erwähnten Gründen keine Chancen einräumen.

In der Sache selbst hätte ich Dir allerdings mehr Chancen eingeräumt, als das von Holger gesehen wird. In Ziffer 2 Nr. 9 der SpO sind enummerativ 5 Härtefälle aufgeführt, die eine Abweichung vom Regelfall ermöglichen sollen. Wenn eines dieser Fälle vorliegt, dann bedarf es meines Erachtens schon einer trifftigen Begründung, aus welchen Gründen der Antrag für unberechtigt gehalten wird. Alle Ausnahmetatbestände haben letztlich Ihren Grund darin, dass aus persönlichen Gründen ein Härtefall vorliegt. Ich halte es deshalb für bedenklich, die Ausnahme unter dem Hintergrund zu verneinen, dass Du in einer Relegation für einen anderen Verein spielen willst, auch wenn Du - so Holger in seinem Beitrag - trotz Ortswechsels in der laufenden Saison noch für den MGC Mainz gespielt hast.

Wie hat denn der BSpW seine Auffassung begründet? Ferner stellt sich die Frage, ob in der Vergangenheit einem entsprechenden Antrag nicht statt gegeben wurde.
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