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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

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  #1  
Alt 03.07.2009, 05:33
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Sportrechtlich gehe ich mit Dir konform, aber zivilrechtlich?
Das Zivilrecht findet hier keine Anwendung, darüber gibt es sogar entsprechende Vereinbarungen zwischen DMV und den LV. Also stellt sich diese Frage nicht.
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  #2  
Alt 03.07.2009, 05:41
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

@ opc, pinky und all die anderen, die sich so gerne wiederholen:
Wie viele Sperren hat es in den letzten 2 Jahren gegeben? Null!
Bei zwei nicht angemeldeten Turnierveranstaltungen wurden Spieler ermahnt und der Vorgang mit dem jeweiligen Ausrichter (der die Anmledung schlicht verpennt hatte) geklärt.
Wie oft gab es zu solchen Veranstaltungen offizielle Anfragen: Einige Male, und in allen Fällen wurde mit dem Ausrichter ein passender Weg gefunden, der allen Interessen gerecht wurde - und genau das ist auch der Sinn.
Und wer nochmals etwas zu diesen Geburtstags-, Vereins- und sonstige Runden wissen möchte, dem empfehle ich einen Gang ins auwi-Archiv. Walter kann da sicher gerne helfen.
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  #3  
Alt 03.07.2009, 07:48
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind. Wie sich allerdings aus dem letzten Beitrag unseres Sportwartes ergibt, wird die entsprechende Regelung allerdings sehr moderat ausgelegt, was man nur begrüßen kann.
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  #4  
Alt 03.07.2009, 19:14
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard

[quote=Uwe Braun;128758]Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind.QUOTE]

Danke <UWE BRAUN>
mal wieder etwas für alle Eventualitäten dazu gelernt. Wir liegen also mit einem RA als außerordentl. Mitglied im Verein auf der richtigen Seite
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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