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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :) |
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03.07.2009, 05:33
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von Landei
Sportrechtlich gehe ich mit Dir konform, aber zivilrechtlich?
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Das Zivilrecht findet hier keine Anwendung, darüber gibt es sogar entsprechende Vereinbarungen zwischen DMV und den LV. Also stellt sich diese Frage nicht.
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03.07.2009, 05:41
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@ opc, pinky und all die anderen, die sich so gerne wiederholen:
Wie viele Sperren hat es in den letzten 2 Jahren gegeben? Null!
Bei zwei nicht angemeldeten Turnierveranstaltungen wurden Spieler ermahnt und der Vorgang mit dem jeweiligen Ausrichter (der die Anmledung schlicht verpennt hatte) geklärt.
Wie oft gab es zu solchen Veranstaltungen offizielle Anfragen: Einige Male, und in allen Fällen wurde mit dem Ausrichter ein passender Weg gefunden, der allen Interessen gerecht wurde - und genau das ist auch der Sinn.
Und wer nochmals etwas zu diesen Geburtstags-, Vereins- und sonstige Runden wissen möchte, dem empfehle ich einen Gang ins auwi-Archiv. Walter kann da sicher gerne helfen.
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03.07.2009, 07:48
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind. Wie sich allerdings aus dem letzten Beitrag unseres Sportwartes ergibt, wird die entsprechende Regelung allerdings sehr moderat ausgelegt, was man nur begrüßen kann.
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03.07.2009, 19:14
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Systemkritiker
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Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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[quote=Uwe Braun;128758]Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind.QUOTE]
Danke <UWE BRAUN>
mal wieder etwas für alle Eventualitäten dazu gelernt. Wir liegen also mit einem RA als außerordentl. Mitglied im Verein auf der richtigen Seite 
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