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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 19.10.2010, 08:14
Benutzerbild von CSS
CSS CSS ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Peine
Beiträge: 1.027
Standard

Der Otto für Bahn 18 geht völlig in Ordnung.
Was meiner Meinung nach fehlerhaft ist, wäre die Strafe V+2
für Beide. Im Regelheft ist eine feste Strafe von E+1 für beide vorgesehen.
Ich hätte es verstanden wenn der Bahnspringer vorher E+1 schon durch das Vorspielen bekommen hätte. Dann wäre ja V+2 aufgrund der Folgestrafe richtig gewesen.
Er hatte aber nur ein E bekommen, somit hätte er hier auch das E+1 bekommen müssen und nicht V+2.
Gruß CSS
__________________
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  #2  
Alt 19.10.2010, 08:41
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Natürlich, nach Protokollabgabe ist bei fehlender Eintragung eine 7 zu notieren, ganz klar. Zu Thema "wann gibt es V+2" sagt das Regelwerk:

Zitat:
(6) Eine Verwarnung mit zwei Strafpunkten (V+2) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in
Ziffer 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
oder Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich begangen wurde und dem Spieler hieraus ein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer
ein Nachteil entstanden ist,
c) der Spieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen falschen Eintrag in sein Spielprotokoll zugelassen hat und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Ball beim Bespielen einer Bahn unerlaubt gewechselt wurde, oder ein Ball gespielt wurde, der nicht entsprechend
den Lizenzierungsbestimmungen für Bälle zugelassen wurde,
e) der Spieler das Spiel beendet, bevor das Ziel erreicht wurde (Ausnahme: sofern bereits 6 Schläge ausgeführt wurden),
f) der Lauf des eigenen Balls oder des Balls eines anderen Spielers vorsätzlich verändert wurde,
g) der Spieler Veränderungen oder unveränderliche Markierungen an einer Bahn oder unmittelbar neben einer Bahn
vorgenommen hat.
Scheinbar beruft sich der betreffende OS auf b oder c. Schwierige Sache. Jedenfalls einem Spieler Vorsätzlichkeit vorzuwerfen, ist schon recht heftig und kann nur im entsprechenden Zusammenhang, bzw. direkt mit den Betroffenden geklärt werden. Wieso allerdings der Spieler, der den Otto angeschrieben bekommen hat, ein V+2 bekommen soll (ohne vorheriges E+1), verstehe ich dann gar nicht, denn er hatte nun dadurch sicher keinen Vorteil.
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