Zitat:
Zitat von der Münchner
Bei dem Anhang taucht schon die nächste seltsame Regelung auf.
Das Schiedsgericht entscheidet über einen Protest über eine Entscheidung des Schiedsgerichts?
Da kann man ja gleich der Kuh auftragen die Wiese zu bewachen, damit keiner das Gras frisst.
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Das Schiedsgericht wird sich aufgrund der besonderen Situation (Halbfinale mit direkt anschließendem Finale) mit dem Fall beschäftigt haben...
Zudem ist der Protest vermutlich so wie gestellt auch zurückzuweisen (von wem auch immer), sofern er die Bestrafung des Protolollführers fordert. Denn die wird ja auch in der Diskussion hier mehrheitlich als nicht gerechtfertigt eingestuft. Sollte der Protest zweiteilig gemeint gewesen sein, dann ist Punkt 1 durchaus mit Aussicht auf Erfolg.
Das Ganze erhält bei aller Erfahrenheit der handelnden Personen (Oschi hat sicher auch den TL mit einbezogen) natürlich ein Geschmäckle, wenn man bedenkt, dass
a) der Oschi in der Mannschaft aktiv war, die hier vermeintlich profitiert hat
b) die Kombination Oschi/TL scheinbar (damals in umgekehrter Besetzung) zwei Wochen vor diesem Vorfall einen vermeintlich gleichen Fall anders bewertet hat (Aussage CSS)
c) die Klärung nun im Sportausschuß des MVBN getroffen wird, wo der TL ja auch wieder beteiligt ist
Ich beneide jedenfalls niemanden, der hier jetzt agieren muss.