|
|
Forum
|
|
|
|
Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
|
19.11.2010, 06:24
|
Aufreißertyp
|
|
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
|
|
Bei vielen dieser Diskussionen wird immer ein kleiner Fehler gemacht. Bevor man bei den Strafen sucht, ist erst einmal eine Lösung für das konkrete Problem zu suchen. Und wenn das mit Hilfe des Regelwerks gelungen ist, kann man in einem zweiten Schritt nachsehen, ob zusätzlich auch noch eine Strafe zu verhängen ist.
Hier bedeutet dies:
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind. Damit ist der Vorgang als solches entschieden.
Und nun der Blick zu den Strafen: Sowohl für einen Verstoß nach 7(1) als auch nach 9 (1) ist gemäß Ziffer 18 (6) d und e das V+2 als Mindeststrafe ausdrücklich aufgeführt. Also kommt das dann noch dazu (natürlich nur einmal).
Aber nochmals: Der Stafenkatalog ist kein Handlungsleitfaden für die Entscheidung, wie eine Situation zu beurteilen oder zu lösen ist.
|
19.11.2010, 17:39
|
|
Der Camper
|
|
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
|
|
Zitat:
Zitat von bärliner
Bei vielen dieser Diskussionen wird immer ein kleiner Fehler gemacht. Bevor man bei den Strafen sucht, ist erst einmal eine Lösung für das konkrete Problem zu suchen. Und wenn das mit Hilfe des Regelwerks gelungen ist, kann man in einem zweiten Schritt nachsehen, ob zusätzlich auch noch eine Strafe zu verhängen ist.
Hier bedeutet dies:
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)).
|
Bis hierher bin ich absolut Deiner Meinung
Zitat:
Zitat von bärliner
Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind. Damit ist der Vorgang als solches entschieden.
|
Dem kann ich so nicht folgen. Die Lösung des Problems habe ich ja nun in 7.1. gefunden. Warum soll ich noch weiter suchen? Wenn ich etwas über Ballwahl suche, schaue ich nicht unter Ergebnismitteilung nach. Noch dazu wurde der Schiedsrichter darauf hingewiesen, dass das Spiel an dieser Bahn nicht beendet werden soll.
Zitat:
Zitat von bärliner
Und nun der Blick zu den Strafen: Sowohl für einen Verstoß nach 7(1) als auch nach 9 (1) ist gemäß Ziffer 18 (6) d und e das V+2 als Mindeststrafe ausdrücklich aufgeführt. Also kommt das dann noch dazu (natürlich nur einmal).
|
Somit kann 9.1 nicht ziehen und dann bleibt nur noch 7.1, außerdem sind beide Fälle unter 18 aufgeführt, nach Deiner Regelauslegung würde auch 6.e ausreichen
Zitat:
Zitat von bärliner
Aber nochmals: Der Stafenkatalog ist kein Handlungsleitfaden für die Entscheidung, wie eine Situation zu beurteilen oder zu lösen ist.
|
__________________
Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
|
19.11.2010, 23:02
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
|
|
Das bedeutet letztlich, dass man sich ein unerlaubtes Ballwechseln vom Schiedsrichter für ein V und 2 Strafpunkte "kaufen" kann. Überlegenswert wäre allerhöchstens noch ein zusätzliches "E + 1", da dieser Verstoß vorsätzlich begangen wurde (18.5 b). Das "D + 5", das Pommes vorschlägt, halte ich dagegen für völlig abwegig in Anbetracht dessen, dass der hier verhandelte Verstoß lediglich darin liegt, dass ein Spieler mit dem Verwenden eines falschen Balles einen fatalen Irrtum begangen hat, der ihn ohnehin schon mindestens drei zusätzliche Schläge kostet und diesen insofern nur korrigiert, indem er mit dem Ball weiterspielt, den er schon die ganze Zeit verwendet hat.
Es gibt vermutlich kaum Situationen, in denen man als Spieler ein entsprechendes böswilliges Kalkül anstellen könnte. Schlag 1 hat man ja schon gemacht, wenn man den Fehler bemerkt. Schlag 2 muss man auf jeden Fall noch machen, dazu kommen dann noch mindestens zwei weitere hinzu.
Übrigens ist nach Punkt 7.1 nicht das Wechseln eines "im Spiel befindlichen Balles" verboten, sondern der Wechsel "des Balles, mit dem er die Bahn begonnen hat", und das ist schließlich was anderes. *klugscheiß*
Geändert von Di.Stefano (20.11.2010 um 01:57 Uhr).
|
22.11.2010, 17:22
|
Freak
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
|
|
Zitat:
Zitat von BvB
Somit kann 9.1 nicht ziehen und dann bleibt nur noch 7.1, außerdem sind beide Fälle unter 18 aufgeführt, nach Deiner Regelauslegung würde auch 6.e ausreichen
|
Warum kann 9.1 nicht ziehen? Was definierst Du denn in 9 (Ergebnisermittlung) rein?
In 7 steht, dass die Bahn mit dem Ball zu beenden ist, mit dem sie begonnen wurde. Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet und es ist nach 9.1 zu verfahren.
Aus meiner Sicht klingt das, was Günter geschrieben hat, absolut plausibel.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
|
22.11.2010, 19:11
|
|
Pantoffelheld
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
|
|
@ landei
in der sportordnung steht nur das, was da auch steht, nicht das was du lesen möchtest ;-)
oder der bärliner.
7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat.
... hier steht nicht : nimmt er einen zweiten gilt die bahn als beendet.
daher begeht er bei unerlaubten ballwechsel einen regelverstoss, der wie zu ahnden ist ?
bärliner meint so :
9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet,
bevor er eingelocht hat.aber der spieler hat den ball ( zwar einen regelwidrig gewechselten ) eingelocht und damit die bahn beendet.
aber der spieler hat die bahn beendet, da er den zwar regelwirdrig getauschten ball eingelocht hat
daher kommt nur noch eine strafe in form von 2 strafpunkten in betracht
S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.
alles andere sind freie interpretationen die durch den text meiner meinung nach nicht gedeckt sind , ist aber nur meine meinung und ich bin leider kein jurist ;-)
ich gebe hier distefano völlig recht, weil es so ist, weil man es nicht anders kann.
das mit den regeln und den änderungen und ungewollten fehlinterpretationen oder eben richtigen auslegungen passiert ja nicht das erste mal !!!
beispiele:
rote linien, die dann auch an anderen bahnen geändert werden mussten.
schiedsrichterlizenzen und deren besitzstandswahrung
Geändert von opc (22.11.2010 um 19:20 Uhr).
|
22.11.2010, 19:22
|
|
Pantoffelheld
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
|
|
[quote=Landei;190420]
.......
Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet..........
zeige uns, wo das steht !!!!!
|
23.11.2010, 09:15
|
Freak
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
|
|
Hm, also entweder willst du mich und Günter nicht verstehen, oder Du kannst es nicht.
Zeige Du mir doch die Regel, wo steht, dass du den Ball WECHSELN darfst.
Wenn jemand den Ball wechselt, hat er sie nicht korrekt nach (7) der IntSpR beendet. PUNKT. Und dann machen wir uns mal Gedanke, wie dies zu bewerten (mit 7 Schlägen für die Bahn und V + 2) ist.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
|
23.11.2010, 09:36
|
|
Graf Zahl
|
|
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
|
|
Das Wechseln eines Balles ist nicht erlaubt. In dem Moment, in dem ein anderer Ball (außerhalb der definierten Sonderbestimmungen) ins Spiel gebracht wird, hat der Spieler damit sein ordnungsgemäßes Spiel an dieser Bahn beendet (das Spiel mit dem neuen Ball ist nicht zu werten). Da er damit das Spielen vorzeitig (ohne Einlochen) beendet hat, kann nur eine 7 notiert werden.
|
23.11.2010, 11:26
|
Freak
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
|
|
@Lenny: Genau das schreiben Günter und ich die ganze Zeit und der Mann aus dem hohen Norden zählt die Erbsen oder will es nicht verstehen. *grummel*
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
|
19.11.2010, 23:50
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
|
|
Zitat:
Zitat von bärliner
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind.
|
Tut mir leid dir zu widersprechen, Günter, aber ich ersehe anhand der Formulierung der von dir zitierten Regeln 7 (1) und 9 (1) keinen Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Wechseln eines Balles und dem Nichtbeenden einer Bahn. Insbesondere geben die Spielregeln den von dir postulierten Tatbestand "nicht ordnungsgemäßes Beenden" nicht her. Es gibt ein "Beenden" und ein "Nichtbeenden", wobei Letzteres in 9 (1) ausdrücklich als Nichteinlochen definiert ist, jedoch kein "nicht ordnungsgemäßes Beenden". Ein Einlochen mit einem unerlaubt gewechselten Ball ist ein "Beenden" der Bahn und fällt somit nicht unter 9 (1).
Wenn dir V + 2 für unerlaubtes Ballwechseln zu milde erscheint, musst du dich bei denen beschweren, die diese Regel 2008 abgeändert haben. Es hatte damals im alten Regelwerk schon seinen Sinn, dass ausdrücklich drinstand, dass man 7 Strafpunkte (nicht, wie hier fälschlich gesagt wurde, Punkte) für unerlaubtes Ballwechseln bekommt (Regelwerk von 2007, S 20, 7.1), weil man schon damals wusste, dass man den hier beschriebenen Fall nicht mit den Vorschriften zum Bahnbeenden lösen kann.
Geändert von Di.Stefano (20.11.2010 um 02:01 Uhr).
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:34 Uhr.
|