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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 23.11.2010, 18:59
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ elocin

das der , also der bestimmte artikel , war meine regelzusammenfassung im originaltext, steht es wie oben,

da steht gar nichts vom ball !!!

die strafe 7 war früher und ist nicht mehr.


genau wie ein zusatzpunkt beim erlaubten ballwechsel


die lizenzen für schiedsrichter, oberschiedsrichter und turnierleiter hatte ich alle mal.

da es aber tausend leute gibt, die immer alles besser wußten, es aber dann doch nicht wußten , wenn man mal nachfragt, wo es denn steht, da hatte ich dann irgendwann mal keine lust mehr auf diesen kram, und habe alle lizenzen auslaufen lassen.

was aber nicht heißt, dass ich nicht in der lage bin unsere regeln zu lesen.

in meiner ausbildung haben wir eigentlich nichts anderes gelernt als gesetze richtig zu lesen und etwas anderes sind unsere sportregeln nun mal nicht !

es ist ja schön, wenn man bei der niederschrift der regeln sich gedacht hat , dass das so sein soll ( in diesem fall unerlaubter ballwechsel und eine 7 +v+2) nur hätte man das dann auch so niederschreiben müssen und nicht die jetzigen regeln, die sagen nämlich etwas anderes.

und wie bvb schon geschrieben hat, wenn unsere schiedsrichter alle so toll wären, warum gibt es dann bei regelfragen immer tausend und eine antwort und leider sind da mindestens 1000 verschieden :-)

das kommt vielleicht daher, dass die schulungen ( auffrischung ) nur alle 2 jahre abgelegt werden müssen ( teilweise ja auch nur besucht ) und dann die regeln aber jedes jahr, da kann dann schon mal eine regeländerung an einem vorübergehen ;-)


wenn im regelwerk zb dein satz stehen würde

Das ist ja auch logisch, da im Normalfall nur ein einziger Ball pro Bahn und Runde gespielt werden darf.

dann dürftes du pro runde nur einen ball nutzen weil da ein und zwischen bahn und runde steht.
daraus würden sich dann folgende sätze ergeben die du einzeln würdigen musst

ein einziger ball pro bahn
und
ein einziger ball pro runde

d.h. einballrunde ;-)

na klar , weiß ich was du mir sagen willst aber das hast du wenn ich diesen satz rechtlich würdigen soll dann kann ich nicht sagen, ich weiß aber was elocin mir sagen wollte, da lacht sich jeder jurist kaputt, der sagt das steht da so und das gilt.
__________________
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Geändert von opc (23.11.2010 um 19:07 Uhr).
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  #2  
Alt 23.11.2010, 19:23
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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><((((º>
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  #3  
Alt 23.11.2010, 19:46
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ lenny

schöner fisch


aber ich gebe hier noch ein beispiel wie texte gelesen werden

Eine für Turniere zugelassene Bahn umfasst:
- das eigentliche Spielfeld,
- die Bahnbegrenzung (in der Regel Banden),
- das markierte Abschlagfeld,
- ein oder mehrere Hindernisse (optional),
- die Grenzlinie (optional) in roter Farbe,
- Hilfslinien (optional) gepunktet in schwarzer Farbe,
- Ablegemarkierungen (optional für MOS) in schwarzer Farbe,
- das Ziel (das Loch oder ein anderes bahnen-spezifisch definiertes Ziel),
- weitere system-spezifische Teile und/oder Markierungen

wichtig ist hier das in klammern gesetzte wort optional

beispiel die grenzlinie

so wie es dort steht und ich gehe davon aus das ist auch so gewollt, heißt es , dass die grenzlinie nicht sein muss ( ist ja zb beim vulkan ) sie aber rot sein soll.

könnte ich mir die farbe der grenzlinie aussuchen, dann müßte das optional hinter dem rot stehen. ( da gebe ich di stefano recht, hat man vielleicjht auch gewollt aber eben nicht niedergeschrieben, deshalb ist rot pflicht )

so wie es bei den hindernissen ist, dort steht das optioanl hinter hindernissen und nicht hinter ein oder mehrere , somit heißt es das auch keine hindernisse da sein müssen. da ein oder mehrere hindernisse halt nur optional sind ;-)
__________________
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Geändert von opc (24.11.2010 um 10:59 Uhr).
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  #4  
Alt 23.11.2010, 21:42
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Die vielfache Wiederholung einer falschen Auslegungsauffassung durch diverse Sportfreunde macht diese nicht richtiger. Man muss bei der Anwendung einer Regel auf einen zu entscheidenden Fall sehr eng an der wörtlichen Ausformulierung kleben bleiben - es sei denn, es existierten offizielle Kommentare zu der Regel, wie diese auszulegen sei.

Die Kompetenz, solche offiziellen Kommentare abzugeben, kann eigentlich nur beim DMV-Lehrwart und den nachgeordneten LV-Lehrwarten liegen. Auf den Schiedsrichterschulungen sind die Teilnehmer über diese offiziellen Auslegungsrichtlinien aufzuklären. Nur so kann erreicht werden, dass die Regeln einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Mir graust es vor (Ober-)Schiedsrichtern, die sich selber einen Kommentar zu den Spielregeln zurechtschustern und zu Entscheidungen kommen, die - wie der neulich besprochene Fall aus Niedersachsen - nur Kopfschütteln auslösen, und die nachher von jedem Rechtsausschuss zerpflückt werden können. Soll heißen: so lange man von Lehrwartsseite keinen "offiziellen" Kommentar zu dieser Regel hört, erfreche ich mich erstmal, die Story von dem V + 2 + 7 nicht zu glauben.

Wenn der Regelgeber gewollt hätte, dass ein Beenden der Bahn mit einem unerlaubt gewechselten Ball dem Nichtbeenden der Bahn gleichkommt, hätte er dies als Regel zusätzlich mitformulieren müssen. Denn grundsätzlich lässt sich aus einem Regularium kein Tatbestand konstruieren (hier: "nicht ordnungsgemäßes Beenden"), der nicht explizit darin vorkommt. Im Gegenteil sprechen verschiedene Indizien dafür, dass der Regelgeber den Tatbestand "unerlaubtes Ballwechseln" getrennt von dem Tatbestand "Nichtbeenden der Bahn" beurteilt haben will. Zu welchem Zweck hätte man sonst in 9.1 das Nichtbeenden der Bahn wortwörtlich (somit ausschließlich!) als Nichteinlochen definiert, oder wozu hätte man für die Tatbestände "unerlaubtes Ballwechseln" und "Nichtbeenden der Bahn" zwei eigenständige Unterpunkte im Strafenkatalog geschaffen?

Letztlich bleibt von den Kommentaren der vorgenannten Sportfreunde nicht viel mehr als: es muss so sein, weil ich es mir halt so denke, und wenn du nicht dasselbe denkst wie ich, dann verstehst du es halt nicht. Dabei ist diesen Sportfreunden nicht einmal der größte Vorwurf zu machen - den trifft eher den Verband als regelgebende Institution, weil er geglaubt hat, beim Entwerfen der Spielregeln auf justiziarische Hilfe verzichten zu können, und letztlich regeltechnischen Bullshit fabriziert hat. Bestes Beispiel: @ OPC das mit der Grenzlinie. Aus der so getroffenen Formulierung im Regelwerk ist zwingend abzuleiten, dass eine Grenzlinie nicht korrekt ist, wenn sie nicht rot ist. Das freilich hat der Regelgeber bestimmt nicht gewollt, aber leider ist es aufgrund der dilettantischen Formulierung so.

Geändert von Di.Stefano (23.11.2010 um 22:19 Uhr).
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  #5  
Alt 25.11.2010, 19:43
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ di stefano

ob die das jetzt wieder ändern

( bei den roten linien wurde es ja dann gemacht, damals hatte ich darauf hingewiesen, dass bei der regelauslegung schläge an der brücke nicht regelkonform sind, weil man den ball ja dann auch an der roten linie anhalten muss - landei , ich schreibe wohl nicht nur blödsinn- )


und zwar sind das jetzt ja zwei punkte, die hier angesprochen werden

1 ) 7 und v plus 2 für unerlaubten ballwechsel

2 ) erlaubten ballwechsel . da finde ich gar nichts , früher wurde ja ein zusatzschlag berechnet, aber diesen passus kann ich auch nirgends finden


oder

sie geben uns recht

aber das mögen die (damit meine ich jetzt nicht meinen bruder, obwohl er das auch nicht gerne macht) gar nicht ;-)

-ich habe hier schon per pn von hohen funktionären recht bekommen, allerdings nur per pn, im thread stand es anders-
__________________
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  #6  
Alt 26.11.2010, 17:36
Landei Landei ist offline
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Also bezüglich der Strafregel beim erlaubten Ballwechsel bin ich bei Dir, da kann ich in den internationalen Spielregeln nichts zu finden.

Der unerlaubte Ballwechsel bleibt aber nach meiner Auffassung weiterhin so zu ahnden, wie von Berliner gepostet.
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  #7  
Alt 26.11.2010, 19:32
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opc opc ist offline
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@ landei

wenn du dir die regeln noch ein paar mal genau anschaust, bist du auch beim unerlaubten ballwechsel bei uns

nicht beenden = nicht einlochen ( das ist die einzige definition, die man findet )

es wird aber ein ball eingelocht, daher wird die bahn beendet

ein regelverstoss führt nicht dazu , dass die bahn als nicht beendet zählt. ansonsten würden auch andere regelverstösse so geahndet werden ( müssen ).

also bleibt nur die strafe, die für das unerlaubte ballwechseln vorgesehen ist v+2

aber vielleicht liest uwe braun oder ein anderer ra aus unseren reihen ja mit.
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