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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 25.11.2010, 12:49
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Dein Gerechtigkeitssinn täuscht dich nicht, denn der Passus, das Schiedsgericht entscheide letztlich, wäre fehlinterpretiert, folgerte man daraus, dass dessen Entscheidung nicht der Normenkontrolle unterliegen könne. Selbst die Entscheidungen eines LV-Sportausschusses unterliegen der Normenkontrolle durch einen sogenannten Rechtsausschuss, den es in jedem demokratisch geführten Verband geben sollte.
Was für ein Geschwafel...
Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Klassischer Fall sind die Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung von Gesetzen oder einzelner gesetzlicher Vorschriften.
Auf unseren Sport übertragen könnte z.B. im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft werden, ob z.B. die Generalausschreibung für die Ligen ganz oder teilweise den internationalen Spielregeln widerspricht.
Einzelentscheidungen durch eine Verwaltungsinstanz unterliegen bestenfalls einem Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahren. Art und Umfang werden dabei durch die jeweiligen Gesetze (bei uns also die Regeln) festgelegt. Das Rechtsbehelfsverfahren für Entscheidungen von Schiedsrichtern im Rahmen eines Turniers ist in den internationalen Spielregeln (das ist WMF-Recht) abschließend festgelegt und endet mit der Entscheidung des Schiedsgerichts bzw. der Jury.
Sollte jemand der Meinung sein, dass dies gegen höherrangiges Recht verstößt (also z.B. den WMF-Statuten), kann er das gerne im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem WMF-Legal Committee überprüfen lassen.
Auch im richtigen Leben kann ich nicht jeden Rechtsstreit bis vor das höchste Gericht bringen, sondern muss mich im Zweifel mit der Entscheidung der ersten oder zweiten Instanz zufrieden geben.
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  #2  
Alt 29.11.2010, 19:39
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Du hast recht - ich habe den Begriff Normenkontrolle im Zusammenhang mit einem Verfahren vor einem Verbands-Rechtsausschuss falsch verwendet. Eine Normenkontrolle kann der Rechtsausschuss nicht leisten.

Normenkontrolle wäre es dann, wenn ein durch eine Schiedsgerichtsentscheidung in ungerechter Weise benachteiligter Verbandsspieler oder verbandsangehöriger Verein in allen verbandsinternen Instanzen einschließlich dem Rechtsausschuss abgeblitzt wäre und anschließend ein ordentliches Gericht zur Klärung der Frage bemühen würde, ob die in Kraft befindliche Regelung, dass eine offenkundig falsche, aufgrund eines Regelverstoßes zustandegekommene Schiedsgerichtsentscheidung nicht revidiert werden kann, höhere Rechtsnormen (z. B. "Gerechtigkeit" bzw. "Treu und Glauben" - das war der Ausgangspunkt von stopis Beitrag) verletzt und daher als ungültig anzusehen ist.

In anderen Sportarten werden solche Gerichtsprozesse (der/die Sportler klagen gegen seinen/ihren eigenen Verband) immer häufiger geführt, meist im Zusammenhang mit Dopingaffären bei Spitzensportlern. Aber warum nicht auch mal im Minigolf, wir wollen doch eine Sportart sein wie die anderen auch. Man stelle sich nur einmal vor, eine Deutsche Meisterschaft würde durch einen offenkundigen Regelverstoß des Schiedsgerichtes (z. B. einen regelwidrig gegebenen Straf-Otto) entschieden, und der verhinderte "Meister in spe" dürfte nun nicht mal dagegen vorgehen, weil das Schiedsgericht de facto stets recht hat.

Geändert von Di.Stefano (29.11.2010 um 19:50 Uhr).
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