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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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25.02.2011, 09:12
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Was sagt eigentlich der hersteller dazu? Ich meine hier handelt es sich ja offensichtlich um einen produktionsfehler. Kann man diese baelle reklamieren? Meinen rohling musste ich kuerzlich auch entsorgen, im container war nur noch eine klebrige masse, hat letztendlich auch einem teil des containers zerstoert...
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25.02.2011, 09:19
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von Travis
Was sagt eigentlich der hersteller dazu? Ich meine hier handelt es sich ja offensichtlich um einen produktionsfehler. Kann man diese baelle reklamieren? Meinen rohling musste ich kuerzlich auch entsorgen, im container war nur noch eine klebrige masse, hat letztendlich auch einem teil des containers zerstoert...
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Du bekommst bei Rückgabe an 3D eine kleine Gutschrift, ansonsten gibt 3D 6 Monate Garantie auf das Material, es gab für einen Ball auch schon mal eine komplette Rückrufaktion, Umtausch gegen beliebigen anderen 3DBall
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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25.02.2011, 10:06
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Ratingen
Beiträge: 1.599
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Die Frage wollte ich auch schon stellen.
Aber warum nur 6 Monate Garantie?
Sind 2 Jahre Gewährleistung nicht gesetzlich vorgeschrieben?
Gruß, Simon
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25.02.2011, 10:16
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Systemkritiker
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Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Gladbeck
Beiträge: 682
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Besitzt eigentlich jemand noch rohlinge die unbeschädigt blieben ?
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25.02.2011, 10:28
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Pharao
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.482
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Gibt es eine Liste mit Bällen die dieses Phänomen aufweisen?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
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25.02.2011, 11:47
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Teenager
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Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 208
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Zitat:
Zitat von At The Drive-In
Die Frage wollte ich auch schon stellen.
Aber warum nur 6 Monate Garantie?
Sind 2 Jahre Gewährleistung nicht gesetzlich vorgeschrieben?
Gruß, Simon
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Dazu habe ich folgendes gelesen :
gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland und Österreich
2 Jahre, wobei der Händler/Hersteller die ersten 6 Monate nachweisen muss,
dass der Käufer was falsch gemacht hat. Danach muss der Kunde beweisen,
dass es am Hersteller lag.
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25.02.2011, 13:47
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Garantie und Gewährleistung sind rechtlich zwei paar Schuhe, siehe beitrag vorher
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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25.02.2011, 13:53
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Garantie und Gewährleistung sind rechtlich zwei paar Schuhe, siehe beitrag vorher
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Jau, so ist es, schaut hier :
http://www.2sound.de/artikel-untersc...rleistung.html
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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25.02.2011, 18:38
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 738
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Da ist es mir aber viel besser ergangen. Meiner ist hart geworden. MG Winterpokal Rensburg 2004-2005 kann ich getrotzt am Laby einsetzen.
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26.02.2011, 08:57
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von VPF
Dazu habe ich folgendes gelesen :
gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland und Österreich
2 Jahre, wobei der Händler/Hersteller die ersten 6 Monate nachweisen muss,
dass der Käufer was falsch gemacht hat. Danach muss der Kunde beweisen,
dass es am Hersteller lag.
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Außerdem muss der Kunde beweisen können, dass er die Ware bei dem betreffenden Händler gekauft hat, etwa mit einem Kassenzettel oder einer Verkaufsrechnung. Da dies beim Kauf von Minigolfbällen oft nicht möglich ist, weil sie zumeist ohne Beleg verkauft werden, gibt es die 3D-Herstellergarantie (wie auch immer die aussieht).
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hätte er außerdem die Ware sofort nach Bekanntwerden des Mangels bei seinem Lieferant reklamieren müssen, denn für Kaufleute gilt eine andere Reklamationsfrist. Auch hier wäre dann die 3D-Herstellergarantie der letzte Rettungsanker.
3D müsste sich meiner Meinung nach schon kulant zeigen, denn wenn es immer wieder Fälle mangelhafter 3D-Produkte gibt (hier wurden ja etliche aufgezählt, ich könnte auch noch die 3D-Spinne dazu nennen), leidet ja der Ruf des Herstellers an sich. Und für 14,50 Euro darf der Kunde schon Topp-Qualität erwarten und sollte sich nicht mit einem qualitativen "Restrisiko" zufriedengeben.
Geändert von Di.Stefano (26.02.2011 um 09:11 Uhr).
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