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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 26.06.2011, 14:29
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Gesetzt dem Fall, dass ich einer Betriebssportgemeinschaft angehöre, darf ich da als lizensierter Bahnengolfer des DMV ohne Genehmigung von WMF/EMF/DMV ohne eine Sperre zu bekommen, daran teilnehmen?? Immerhin handelt es sich ja wahrscheinlich um ein nicht genehmigtes Turnier.
Zitat:
Zitat von Düsi Beitrag anzeigen
[...]

Also kann ich auch bei den Turnieren (die nicht angemeldete sind) mitspielen, die von ein Privatmann (sagen wir mal ein Platzbesitzer) Organisiert sind. Wenn der Privatmann nix mit dem Verband oder mit ein Verein zutuhen hat.

Korrigiert mich wen ich Falschligen sollte.
Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
[...]
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden.
[...]
Wie opc hätte auch ich auf die Sportordnung verwiesen, allerdings reicht der gezeigte Auszug. Da die ECSG 2011 wohl nicht beim DMV angemeldet sind (stehen zumindest nicht im Terminplan), gilt für den DMV Abs. (9) und danach wäre die Teilnahme für Spieler mit DMV-Lizenz nicht erlaubt. Abgesehen davon, ob er soweit in die Handlungsfreiheit seiner Aktiven eingreifen darf, zeigt sich an dem letzten Satz eine Willkür, die mir auch an anderen Stellen des Regelwerks unangenehm auffällt: Ob und in welcher Art ein Spieler "bestraft" wird, ist vollkommen offengelassen.
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