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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 08.07.2011, 22:16
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
ein echter Lauble - Kommentar - sinnlos
He Czerwek , verträgst wohl keinen Spass oder bist du etwa S04 Fan.

Geändert von Laubigw13 (08.07.2011 um 22:29 Uhr).
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  #2  
Alt 09.07.2011, 16:17
Benutzerbild von CSS
CSS CSS ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Peine
Beiträge: 1.027
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Hi Pascal,
dafür gibt es keine Regel
__________________
www.tsv-salzgitter-minigolf.de die neue Homepage des TSV Salzgitter
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  #3  
Alt 09.07.2011, 19:56
Ernie
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von CSS Beitrag anzeigen
Hi Pascal,
dafür gibt es keine Regel
Danke, gut zu wissen
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  #4  
Alt 10.07.2011, 10:06
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Wenn du tatsächlich in diesem Verein Mitglied bist, ist das völlig regelkonform. Denn im DMV-Handbuch heißt es: Die Vereinszugehörigkeit muss nach außen sichtbar gemacht werden. Es steht nicht dabei, dass das der Verein sein muss, für den du die Minigolf-Spielberechtigung hast.
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  #5  
Alt 10.07.2011, 14:24
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

über die hose sagt unsere sportordung bzw das regelwerk gar nichts aus, könntest auch in einer bayrischen trachtenhose spielen ;-)

nur die werbung, wo auch immer ist beschränkt.

da hat mal wieder jemand mehr gewusst,-)

immer nach der regel fragen und die schiri, soll doch dann mal zeigen wo es sthet, was er da so von sich gibt und sich nie mit einem " das habe ich so gelernt bzw das it so " abspeisen lassen.

wir haben doch jetzt lauter spitzenmässig ausgebildete schiedsrichter ! die müssen die das dann auch zeigen können, besser sogar rezitieren
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #6  
Alt 11.07.2011, 13:40
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Nein, müssen sie in keinster Weise. Ein Schiedsrichter darf so entscheiden, wie er es persönlich für richtig hält, und muss auch überhaupt nichts dazu erklären. Schiedsrichter haben das Recht, Entscheidungen kommentarlos zu treffen, und wenn der Sanktionierte das für eine Fehlentscheidung hält, muss er den üblichen Protestweg beschreiten und dem Schiedsrichter seinen Irrtum nachweisen. Auch im Fußball wird ja das Spiel nicht nach einer noch so offensichtlichen Fehlentscheidung des Schiedsrichters für lange Diskussionen unterbrochen, sondern geht einfach weiter.

Geändert von Di.Stefano (11.07.2011 um 13:45 Uhr).
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  #7  
Alt 13.07.2011, 11:16
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

di stefano.

das hängt doch ganz von er entscheidung des schiedsrichters ab.

wenn der jetzt sagt, du sollst einhändig spielen, dann musst du das ja wohl nicht bis zum ende des turnieres und kannst erst dann protest einlegen.

genauso wenig kann ich mir vorstellen, dass beim fussball der schiedsrichter sagen kann, heute wird der ball ins tor geworfen und nicht geschossen.

das sind in dem moment ja keine tatsachen entscheidungen.

und solche bedingungen muss der dann schon begründen können.
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #8  
Alt 13.07.2011, 13:27
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
Standard

Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Nein, müssen sie in keinster Weise. Ein Schiedsrichter darf so entscheiden, wie er es persönlich für richtig hält, und muss auch überhaupt nichts dazu erklären. Schiedsrichter haben das Recht, Entscheidungen kommentarlos zu treffen, und wenn der Sanktionierte das für eine Fehlentscheidung hält, muss er den üblichen Protestweg beschreiten und dem Schiedsrichter seinen Irrtum nachweisen. Auch im Fußball wird ja das Spiel nicht nach einer noch so offensichtlichen Fehlentscheidung des Schiedsrichters für lange Diskussionen unterbrochen, sondern geht einfach weiter.
Ich glaube nicht das ein Schiedsrichter entscheiden darf wie er es persönlich für richtig hält. Das Regelwerk gibt ihn doch eine ganz klare Vorgabe, und nach dieser Vorgabe muss er seine Entscheidungen treffen. Er muss seine Entscheidungen nicht rechtfertigen, bei einem Protest muss er jedoch seine getroffene Entscheidung begründen. Im angeführten Beispiel Fußball gibt es im Regelwerk die Tatsachenentscheidung. Im Regelwerk des Minigolfsports gibt es keine Tatsachenentscheidung hier kann gegen eine Entscheidung eines einzelnen Schiedsrichters oder gegen die Entscheidung des Gesamtschiedsgerichts Protest eingelegt werden.
Wenn jemand mit dem Vereinslogo des VfL Wolfsburg auf der Sporthose aufläuft, kann sicherlich kein Schiedsrichter einschreiten. Dieses Vereinslogo ist sowieso völlig unbekannt und somit wird es von den meisten wahrscheinlich gar nicht als Vereinslogo identifiziert.
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