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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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09.11.2011, 21:56
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Über was diskutiert Ihr hier eigentlich !?
Ich spiele jetzt seit 1978 Minigolf und habe noch nie erlebt, daß jemand irgendein Hindernis oder Loch nachgemessen hat !!
Wenn ich da an das Rohr in Ludwigshafen denke, da paßt gerade mal ein Mediumball durch, und es klappt trotzdem mit den Assen !!
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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10.11.2011, 08:41
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:
1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:
Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..
2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.
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10.11.2011, 09:09
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von Travis
Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:
1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:
Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..
2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.
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zu 1) Du kannst jedes moderne Mobiltelefon in einen FLugmodus schalten, dann kann Dir keiner was, das ist wie ein elektronisches Notizblatt ala PDA. Es gibt aber immer wieder Schiris die eigenmächtig irgendwas verbieten ohne jede rechtliche HAndhabe, wie z.B. Red Bull und alle anderen Energiedrinks bei der DM Abt. 2 in Homburg, oder alkoholfreises Bier während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes in Bad Münder bei der Seniorenkombi 2010.
Andereseits gibt es aktuelle Nationalspieler die bei der kombi DM 2009 in Künzell während der Runde SMS verschickt haben und sogar Gespräche angenommen haben und kein Schiri hat sich getraut was zu sagen.
zu 2) würde ich Verbieten ist ja genauso Nikotinkonsum wie bei einer richtigen Zigarette
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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10.11.2011, 09:16
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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@Dirk
zu 1) sehe ich ähnlich wie du - allerdings wurde immer auf das Handbuch verwiesen, ich finde da die entsprechende Stelle nicht, hast du ne Idee wo das steht?
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten
(nicht falsch verstehen, ich möchte das nicht beim Turnier machen - mir geht es nur darum, wie so etwas gehandhabt wird)
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10.11.2011, 09:28
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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wenn man es streng nimmt hatte der Schiri recht steht in der Sportordnung S 1
3. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten.
(2) Die Benutzung von Kühl- oder Wärmeausrüstung ist erlaubt.
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwen-
det werden.
somit ist ein Handy eine Funkausrüstung ob e s gerade funkt oder nicht wäre dann egal
ein elektronischer Pistenplan ist nix schriftliches (kleinliche Auslegung - wäre aber wohl nicht anfechtbar
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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10.11.2011, 18:28
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Der Camper
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Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
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Zitat:
Zitat von Travis
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten
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Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.
Zitat:
Zitat von pinkydiver
3. Hilfsmittel
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.
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Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.
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Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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10.11.2011, 19:09
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Zitat:
Zitat von BvB
Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.
Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.
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Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)
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13.11.2011, 14:39
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von BvB
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.
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Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.
Woher sollen es andere denn sonst wissen ?
Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!
Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.
Da kann ich nur sagen, wenn Regeln niedergeschrieben werden, sollten sich Leute hinsetzen und das noch einmal durchlesen, was sie da geschrieben haben und überprüfen , ob dies mit dem gemeinten übereinstimmt und es erst dann auch veröffentlichen bzw. ins Regelwerk aufnehmen.
Die Zeit sollte man sich doch lassen.
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10.11.2011, 09:28
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@travis:
zu 1: Ziffer 13 Abs. 1 Internationale Spielregeln (Mobiltelfone sind Funkgeräte)
zu 2: Nein. (Ich würde es aber so sehen wie Dirk, denn beim Rauchverbot geht es ja nicht um den Qualm, sondern um die Gesundheitsgefährdung. Und Nikotin ist nunmal schädlich, egal in welcher Form ich es konsumiere)
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10.11.2011, 09:38
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Soso - ein Mobiltelefon ist also eine Funkausrüstung - irgendwie verstehe ich das was anderes drunter, aber okay - was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?
zu 2) wie schon angemerkt, gibt es diese Dinger auch OHNE Nikotin - um welche Gesundheistsgefährdung geht es denn? Um meine eigene, oder die der Mitspieler?
Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...
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