Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.11.2011, 19:03
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
@OPC

Alkohol und Nikotin ist nicht dasselbe!! Alkohol benebelt die Sinne Nikotin nicht, Alkohol fällt unter Doping Nikotin nicht



Du darfst immer Alkohol trinken zwischen den Runden, Du darfst dich nur erwischen lassen , sonst
erstens alkohol ist nicht in der dopingliste erfasst.

zweitens darfst du nach dem geltenden regelwerk den alkohol nicht trinken und auch nicht bei dir haben ;-)

aber ich stelle immer wieder fest, dass du nicht so ganz regelfest bist.

du meinst ich könnte ( mit dürfen hat das aber nichts zu tun ) alkohol trinken , dürfte mich nur nicht erwischen lassen;-) und wenn ja muss ich halt sagen , das ist apfelschorle ;-)
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.11.2011, 20:30
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard hier noch mal die regel

17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
(2) Weitere Einzelheiten sind in der WMF-Anti-Doping-Ordnung und den Vorschriften der “World Anti Doping Agency”
(WADA-Code) festgelegt, die für alle nationalen und internationalen Turniere Gültigkeit haben.


Zu S 1 (Internationale Spielregeln)

Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage, der ausschließ-
lich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist. Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar
abzugrenzen. Ist die gesamte Ablage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Re-
geln.
Feststellung des Sportausschusses, 10/2007
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.11.2011, 10:27
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

[QUOTE=opc;227847

> Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

An diesem Zitat sieht man doch klar und deutlich, dass Alkohol und Rauchen unterschiedlich behandelt wird, ob es dir passt oder nicht. Alkoholkonsum ist verboten egal wo, generell für alle, die mitspielen (mitschiedsrichtern, mitbetreuen). Rauchen nur "auf der Anlage". Immer wenn in einer Verbotsregel ein Ort ausdrücklich genannt ist, gilt dieses Verbot vermittels dieser Regel nur für diesen Ort und für nirgendwo sonst.

> Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage, der ausschließlich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist. Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar
abzugrenzen.

Aus dieser allgemeinen Abgrenzungspflicht ist nicht herzuleiten, dass - um eine Trennung von Zuschauer- und Sportbereich herzustellen - eine Abgrenzung mit Flatterbändern, hingelegten Bänken usw. noch einmal extra erfolgen muss, sofern durch spezielle bauliche Gegebenheiten (z. B. Durchgang durch ein Tor, Verlassen einer Terasse, Umzäunung mit einer Hecke) klar ist, wo der abgegrenzte Bereich beginnt. In fast allen Fällen (bei regionalen Turnieren auf immer den gleichen Anlagen mit immer dem gleichen Teilnehmerkreis) darf zu Recht davon ausgegangen werden, dass allgemein bekannt ist, wo der abgegrenzte Bereich beginnt.

Private Anmerkung: es ist natürlich wieder mal blöd, dass der Begriff "Anlage" in dieser Regel zweifach und damit missverständlich definiert ist. Statt "Anlage" sollte man den gesamten Bereich "Minigolfplatz" und den für das Turnierspielen gedachten Bereich "Sportbereich" nennen, so würde auf einen Schlag klar, was der Sportausschuss meint.

> Ist die gesamte Ablage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Regeln.

Aber eben auch nur dann! Ist tatsächlich mal die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben, muss das in der Turnierausschreibung ausdrücklich stehen, sonst ist das eben nicht der Fall und die Regel somit nicht anwendbar.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.11.2011, 14:05
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Schade das aus einer Regelanfrage mal wieder so eine sinnlose Diskussion über die Lieblingsthemen Alkohol, Nikotin und Doping entstanden ist.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.11.2011, 20:36
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
erstens alkohol ist nicht in der dopingliste erfasst.

zweitens darfst du nach dem geltenden regelwerk den alkohol nicht trinken und auch nicht bei dir haben ;-)

aber ich stelle immer wieder fest, dass du nicht so ganz regelfest bist.

du meinst ich könnte ( mit dürfen hat das aber nichts zu tun ) alkohol trinken , dürfte mich nur nicht erwischen lassen;-) und wenn ja muss ich halt sagen , das ist apfelschorle ;-)
Das ist nicht ganz richtig, Alkohol steht sowohl bei der NADA, wie auch bei der WADA für bestimmte Sportarten auf der Verbotsliste (im Wettkampf wohlgemerkt) und fällt somit schon unter Doping, aber eben nicht außerhalb der der Wettkämpfe.

Du mußt nicht sagen, daß es Apfelschorle ist, da ließe sich leicht das Gegenteil beweisen, aber wenn Du den Alk außerhalb der Anlage irgendwo am Kofferraum hinter einem Busch oder sonstwo trinkst und Dich niemand dabei sieht wird Dir auch nix passieren. Da niemand den Beweis erbringen kann und ein Schiedsrichter nicht befugt ist eine Blutprobe zu nehmen. Selbst bei leuten die sichtbar alkoholisiert über die Anlage torkeln, habe ich es noch nie erlebt, daß diejenigen disqualifiziert worden sind. Da frage ich Dich warum: ganz einfach es gibt keine Handhabe !!! Der Verdacht reicht nicht, der Beweis ist nicht zu erbringen
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.11.2011, 06:02
Benutzerbild von emetem
emetem emetem ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 11.12.2006
Beiträge: 303
Standard

Das Winterloch wird gefüllt.

Juchhu!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.11.2011, 06:51
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

@lenny

Alkohol ist beim minigolf kein doping !!!!

Und bei dem andren hast du recht, das habe ich nicht beachtet !
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.11.2011, 07:48
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@lenny

Alkohol ist beim minigolf kein doping !!!!
Deswegen wird es ja auch noch einmal besonders erwähnt:

Zitat:
Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.11.2011, 09:39
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

aber du hast geschrieben : Alkohol (= Doping )

und das ist es eben nicht !

und Zigaretten sind nach dieser Regel eben auch verboten, es sei denn der Publikumsbereich ist durch Kennzeichnung abgetrennt von Rest der Anlage.

dies ist mir beim Training für eine Dm noch nie so aufgefallen, beim Training für die 1. Liga auch nicht. das heisst, dass dann eben Rauchen auch verboten ist.

und jetzt mal ganz ehrlich, entweder gelten regeln oder sie gelten nicht !

und ich kann dann nicht sagen, ja für Alkohol gilt es , für Zigaretten aber nicht.

und doch lenny auch sportregeln sollten so gefasst sein, dass dort steht, was sie meinen und nicht etwas anderes.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.11.2011, 09:50
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Mensch, die Regeln gelten doch:

Doping und Alkohol werden gleich behandelt (nicht gleichgesetzt, aber halt explizit parallel genannt) und haben beide bei Minigolf-Wettkämpfen generell nichts zu suchen (was ja auch von den meisten so gesehen wird).

Rauchen hat während der Runde nichts zu suchen. Wird der Spielbetrieb nicht gestört, ist das Rauchen in den Pausen geduldet. Hier wäre ggf. eine bessere Klärung/Formulierung nötig.

Dies ist in den Regeln so gemeint und wird von den meisten auch so als sinnvoll erachtet. Wo ist nun bitte dein Problem?

Darum drehen wir uns seit 3 (???) Seiten im Kreis und dir geht es um...? Um was geht es dir eigentlich? Viele verstehen dich hier nicht mehr.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware