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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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23.11.2011, 13:56
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.
ich behaupte, dass da safft drin ist bzw es gar nicht meine flasche ist.
Dann steht aussage gegen aussage und bei 0,0 ist es dann genauso wie du es beschreibst.
Man behauptet einfach man hat nichts getrunken, wer will einem dann das gegenteil beweisen ?
Du ?
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Ich sehe doch wenn jmd ne Flasche ansetzt und trinkt und kann auch feststellen was drin ist, das ist Beweis genug, und Du sagst doch immer daß das Regelwerk beinhaltet daß mitführen von Alk auf der Anlage schon strafbar ist , da widersprichst Du Dir jetzt doch mal wieder selbst. 
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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23.11.2011, 14:27
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Pinky,
Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .
Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .
Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .
Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !
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23.11.2011, 14:36
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc
Pinky,
Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .
Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .
Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .
Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !
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Du kannst das auch gerne klären lassen, wenn ich sehe als Schiedrichter , daß Du getrunken hast ist das kein Zweifelsfall der wo die Aussage gegen Aussage Regel anwendbar ist, ich hab ja auch geschrieben, daß Du immer gerne das regelwerk zitierst und mehr nicht.
Und Du hast Dir schon wieder widersprochen. mit Deinem Ausage gegen Aussage Zitat, wenn im regelwerk steht daß der Schiri befugt ist bei sichtbarem Alkoholgenuß die Leute zu sperren ist daß doch Deiner Meinung nach OK, der DMV kann j alles bestimmen wie er will --- Deine Aussage.
Aber wir kommen hier nicht weiter, irgendwer sollte mal dieses Thema schließen es führt zu nix
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