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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :) |
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...fände ich gut.
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...lehne ich ab.
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...würde uns mehr Mitglieder bringen.
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...wäre nicht gut unseren Sport.
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...ist ein wichtiges Thema.
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...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen).
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23.11.2011, 22:14
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Teenager
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Registriert seit: 05.04.2011
Beiträge: 117
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Ein paar interessante Aspekte die man auch auf "Minigolf" beziehen kann
Ich weiß etwas langer Text, aber eigentlich sehr interessant, wie ich finde... Textpassagen habe ich einen Skript entnommen:
Sedativa
Theoretische Grundlage
Sedativa werden eingesetzt, um die funktionale Aktivitat des Zentralnervensystems oder spezifischer Körpersysteme zu senken.Vor diesem Hintergrund können eine große Menge von Pharmaka, wie z.B. Alkohol, Morphin, Tranquilizer und Betablocker, als Sedativa klassifiziert werden
Die Anwendung von Sedativa.
Ein dritter Grund für den Einsatz von Sedativa ist die Reduktion von Angst und Muskelzittern während Wettkämpfen.
…
Ballettänzer, Eiskunstläufer, Skispringer und Schützen bringen nur eine reduzierte Leistung,
wenn sie übererregt sind. In solchen Fällen wurden Tranquilizer, Alkohol und Betablocker eingesetzt, um eine beruhigende Wirkung zu erzielen.
…
Die meisten Sedativa wurden vom IOC verboten, denn sie können schädlich für verletzte Sportler sein, die dennoch an Wettkämpfen teilnehmen wollen.
Forschungsergebnisse
In vielen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol wurden unterschiedliche Dosen verabreicht. Um die Interpretation der zahlreichen Untersuchungen zu erleichtern, unterteilen wir die Analyse in zwei Aspekte. Wir sehen uns zuerst die Wirkung dieser Sedativa auf die physiologischen Funktionen und die Faktoren der körperlichen Leistungsfähigkeit, die für die meisten Sportler wichtig sind, an; danach werfen wir einen Blick auf die Untersuchungen, die sich speziell mit Schützen beschäftigen
Physiologische, psychomotorische und leistungsrelevante Auswirkungen.
Allgemein kann gesagt werden, dass Alkohol und schwache Tranquilizer die Leistungen in Sportarten einschränken, in denen es auf rasche Entscheidungen ankommt. Obwohl unterschiedliche Personen unterschiedlich auf Alkohol reagieren, wurde in einigen Untersuchungen nachgewiesen, daß z.B. der Alkoholgehalt von etwa 340 ml Bier bei einigen Versuchspersonen die Reaktionsfähigkeit und damit die Leistungsfähigkeit herabsetzt. Höhere Dosierungen können sich negativ auf das Gleichgewichtsvermögen, die Hand-AugeKoordination und die Fähigkeit, den Arm ruhig zu halten, auswirken. Es gibt im wahrsten Sinne des Wortes Hunderte von Untersuchungen, die nachweisen, daß Alkohol und schwache Tranquilizer sich negativ auf Sportarten auswirken, in denen rasche Entscheidungen getroffen und schnell auf sich ändernde Stimuli reagiert werden müssen.
Eines der durchgängigsten Ergebnisse von maximalen Belastungstests unter Einfluß von Alkohol und schwachen Tranquilizern ist jedoch das Fehlen jeglicher Auswirkungen auf physiologische Funktionen, wie z.B. die Lungenventilation, die Herzfrequenz, das Herzminutenvolumen, die Durchblutung, die Bereitstellung von Glukose oder freien Fettsäuren in der Skelettmuskulatur, Blutlaktatkonzentrationen und die maximale Sauerstoffaufnahme. Darüber hinaus wurden hinsichtlich der Leistungen in Kraft-, Schnellkraft- und anaeroben sowie aeroben Ausdauertests weder Verbesserungen noch Verschlechterungen unter Einfluß dieser Drogen festgestellt.
Es sieht also so aus, als ob Alkohol und Tranquilizer die Leistungen in diesen Bereichen im Gegensatz zu den Leistungen im psychomotorischen Bereich nicht verschlechtern würden. Die Leistungen werden allerdings auch nicht verbessert.
…
Da jedoch Alkohol von vielen Sportlern in sozialen Situationen konsumiert wird und Betablocker von einigen Athleten zur Senkung des Bluthochdrucks eingenommen werden, ist ihre Anwendung in den meisten Sportarten nicht verboten. Gegenwärtig ist die Einnahme dieser Substanzen bei den Olympischen Schießwettbewerben untersagt sowie in Sportarten, bei denen eine erhöhte Angst die Leistungen mindern kann, wie z.B. im Eiskunstlauf, Skispringen, Turmspringen, Fechten, Turnen und Synchronschwimmen.
Empfehlungen
Sozialer Genuß von Alkohol. Ein oder zwei alkoholhaltige Getränke am Abend vor einem Wettkampf werden die Leistung am folgenden Tag kaum verschlechtern. Bei übermäßigem Alkoholgenuss kann es jedoch sehr wohl zu Leistungsbeeinträchtigungen kommen. Es liegen Untersuchungsergebnisse vor, die belegen, dass das Sehvermögen am Tag nach starkem abendlichem Alkoholgenuss eingeschränkt ist. Es könnte also sein, dass sich die Leistung von Sportlern, die auf ein gutes Sehvermögen angewiesen sind, wie z.B. Schützen, verschlechtert.
Des weiteren ist Alkohol ein Diuretikum und kann dazu führen, daß Sportler im Falle ungenügender Flüssigkeitszufuhr austrocknen. Dies kann sich vor allem negativ bei Ausdauersportlern, die unter Hitzebedingungen einen Wettkampf bestreiten, auswirken.
Der Genuß von Alkohol, vor allem in Form von Bier, ist eine häufig zu beobachtende Praxis nach Langlaufveranstaltungen. Obwohl das im Bier enthaltene Wasser der Rehydratation zuträglich sein kann und der Alkoholentspannend wirkt, laufen diese Sportler Gefahr, Beschwerden zu bekommen. Der Magen eines Sportlers ist nach einem Wettkampf leer, und der Körper ist dehydriert. Der Alkohol wird also schneller absorbiert und nicht so stark verdünnt, so daß die Blutalkoholkonzentration schnell ansteigt. Verkehrsuntersuchungen zeigen, daß es unter diesen Bedingungen gefährlich sein kann, ein Auto zu steuern, denn diese Tätigkeit verlangt feinmotorische Leistungen und schnelle Entscheidungen.
Rechtliche, ethische und medizinische Aspekte.
Forschungsergebnisse zeigen, daß Sedativa als leistungsfördernde Substanzen nur in den Sportarten eingesetzt werden können, in denen Angst und Nervosität die Leistungsfähigkeit
einschränken können, wie z.B. im Schießsport. Da diese Substanzen von den entsprechenden Fachverbänden verboten wurden, kann ihr Einsatz nicht empfohlen werden. Da Sedativa, wie z.B. Alkohol, die Leistungen in Sportarten verschlechtern können, in denen schnelle Entscheidungen und eine feinmotorische Kontrolle eine große Rolle spielen, und da Betablocker die aerobe Ausdauerkapazität einschränken können, kann der Einsatz dieser Substanzen im Sport eventuell sogar destruktiv wirken.
Glover, E., Edmundson, E., Edwards, S., & Schroeder, K. (1986). Implications of smokeless tobacco use among athletes. The Physician and Sportsmedicine, 14(12), 95-105.
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24.11.2011, 08:16
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Ein wirklich interessanter Artikel !
Wie in allen medizinischen Darstellungen heißt es dann aber :
"kann, eventuell etc. schädlich sein" Oder es ist weder positiv noch negativ !
Das wird OPC auch nicht weiter bringen 
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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24.11.2011, 13:16
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Ich vermische Doping und Alkoholverbot nicht !
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24.11.2011, 14:14
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von opc
Ich vermische Doping und Alkoholverbot nicht !
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Anscheinend doch, den beim Bogenschiessen gilt wie du geschrieben hast 0,1 und
in der Wettkampfordnung ist es dennoch gänzlich verboten.
Das bedeutet wohl, dass nach Wettkampfordnung disqualifiziert wird, aber lt deren Regelwerk keine Sperre eintritt (Disqulifikation reicht da als Strafe wohl aus). Wird nach Doping kontrolliert und über 0,1 festgestellt, war derjenige gedopt und ihn trifft die Strafe der NADA. Meines wissens nach 2 Jahre.
Die 0,1 in Bezug auf Doping sind auch ganz sinnvoll, damit niemand w/ deiner geliebten vergorenen Banane 2 Jahre gesperrt wird (Ich kann mir nicht vorstellen wieviel Bananen ich essen muss um über 0,1 zu kommen).
Das ist der ganz deutliche Unterschied und der ist auch sinnvoll.
Und das ist der Unterschied zwischen Doping und einem Regelverbot und das hast du wohl vermischt.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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24.11.2011, 15:20
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von cash
Die 0,1 in Bezug auf Doping sind auch ganz sinnvoll, damit niemand w/ deiner geliebten vergorenen Banane 2 Jahre gesperrt wird (Ich kann mir nicht vorstellen wieviel Bananen ich essen muss um über 0,1 zu kommen)..
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selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert 
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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24.11.2011, 16:45
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert 
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das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-)
Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
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24.11.2011, 16:41
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von cash
Anscheinend doch, den beim Bogenschiessen gilt wie du geschrieben hast 0,1 und
in der Wettkampfordnung ist es dennoch gänzlich verboten.
Das bedeutet wohl, dass nach Wettkampfordnung disqualifiziert wird, aber lt deren Regelwerk keine Sperre eintritt (Disqulifikation reicht da als Strafe wohl aus). Wird nach Doping kontrolliert und über 0,1 festgestellt, war derjenige gedopt und ihn trifft die Strafe der NADA. Meines wissens nach 2 Jahre.
Die 0,1 in Bezug auf Doping sind auch ganz sinnvoll, damit niemand w/ deiner geliebten vergorenen Banane 2 Jahre gesperrt wird (Ich kann mir nicht vorstellen wieviel Bananen ich essen muss um über 0,1 zu kommen).
Das ist der ganz deutliche Unterschied und der ist auch sinnvoll.
Und das ist der Unterschied zwischen Doping und einem Regelverbot und das hast du wohl vermischt.
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ich habe das nicht vermischt !
bei der nada ist es zb beim bogenschiessen erst ab 0,1 promille verboten und nach dem regelwerk ist der genuss und die einnahme während des wettkampfes verboten.
das ist konsequent. wobei bogenwettkämpfe auch nicht einen ganzen tag dauern.
bei uns hingegen ist alkohol kein doping, dafür aber jegliches mitfürfen der genuss und auch das spielen unter einfluss von alkohol verboten. das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert !
die regel im bogensport ist defenitiv nicht so strikt wie die bei uns !
und das verbot während des trainings finde ich gar nicht , weder beim alkohol noch beim rauchen ;-)
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24.11.2011, 16:50
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
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Zitat:
Zitat von opc
... das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert !
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das hat nix mit lieber zu tun sondern mit dem Kosten/Nutzen Faktor, die 0,0 Grenze kannst Du wunderbar selbst einhalten einfach 24 Std. vor dem Wettkampf keinen Alkohol trinken, keine Flasche Bier odert Schnaps im BAlltäschen mitführen, so einfach ist, dann ist man garantiert sauber
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24.11.2011, 16:56
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert 
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das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-)
Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
lesen muss man das so,
Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von alkoholischen Getränken/Speisen streng verboten.
da der DMV nirgends alkoholische Speisen und Getränke definiert aber bisher eigentlich immer sogar alkoholfreies Bier aus diesem Grund ( geringe Alkoholmengen ) verbietet, muss man daraus schliessen, dass es dem dmv um den tatsächlichen wenn auch geringen Alkoholgehalt geht. und die Menge Alkohol , die im alkoholfreien Bier enthalten ist, ist in etwa auch in Traubensaft enthalten. Worin besteht also der Unterschied ?
Und ohne Definition muss man daher davon ausgehen, dass alle in welcher Form auch immer alkoholischen Getränke/Speisen verboten sind !
das heisst Weinbrandbohnen, Mon Cherie sowieso, da sie ja alkoholische Süssspeisen sind, aber Yes Torty und andere Lebensmittel enthalten auch geringe Mengen von Alkohol und sind somit streng gesehen, alkoholisch !
und nicht ich sondern das Regelwerk schreibt STRENG verboten.
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24.11.2011, 16:59
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
das hat nix mit lieber zu tun sondern mit dem Kosten/Nutzen Faktor, die 0,0 Grenze kannst Du wunderbar selbst einhalten einfach 24 Std. vor dem Wettkampf keinen Alkohol trinken, keine Flasche Bier odert Schnaps im BAlltäschen mitführen, so einfach ist, dann ist man garantiert sauber
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dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.
und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten
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