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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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12.12.2011, 19:05
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Anfänger
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Registriert seit: 04.12.2011
Beiträge: 15
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
ohne Zustimmung erlaubt Gem. § 28 Abs. 3 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten - und damit auch Ihrer Adresse - zulässig, wenn die Weitergabe der Daten für Zwecke der Werbung erfolgt und wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt.
siehe Ausnahme oben, das einzige rechtsverbindliche ist, wenn Du jmd. mitteilst daß Du die Werbung nicht ahben möchtest muß er Dich aus dem verteiler nehmen, mehr sagt das nicht. Einen Zwang zu BCC Maillisten gibt es für Personengruppen nicht.
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Vielleicht habe dich falsch verstanden, aber ich denke das stimmt so nicht. Die Weitergabe ist nur gestattet, wenn ich dieser zugestimmt habe. Siehe http://www.123recht.net/Unerwuenscht...-__a16144.html
Zitat:
In seinem Grundsatzurteil hat der BGH dazu festgestellt, dass unerwünschte Werbung durch E-Mails, so genannten Spams oder Junk-Mails, grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung darstellt und gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt (BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. : I ZR 81/01).
Nur ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung unter den Voraussetzungen zulässig, dass sich der Empfänger ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt hat oder ein Einverständnis aufgrund einer konkreten bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann.Das Einverständnis in den Empfang der E-Mails muss ausdrücklich erklärt werden. Eine ledigliche Veröffentlichung der eigenen E-Mailadresse (z.B. im Briefkopf) stellt kein solches Einverständnis dar. Das nur potentielle Interesse des Empfängers am Erhalt der E-Mail reicht für eine Einwilligung nicht aus.
(...)
Auch die erstmalige Übersendung einer unerwünschten E-Mail mit dem Hinweis, dass der Empfänger einer Übersendung für die Zukunft widersprechen kann, stellt bereits durch die erste E-Mail eine unerlaubte, unzulässige Belästigung dar, die der Empfänger nicht hinzunehmen braucht (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2002, Az. : 5 U 6727/00).
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12.12.2011, 20:58
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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... es sei denn alle einer Mail-Liste gehören einer personengruppe an, und das sind Minigolfer nunmal, es gibt solche und solche Urteile hierzu, du findest sie zu Hauf im Netz, genau so zum Thema BCC Mail-Liste oder offene Mail-Liste, alles in allem finde ich ist das kein Grund hier so ein Faß wegen 2 Werbe-Mails auf zu machen. Jeder von uns bekommt täglich aus anderen Quellen Duzende echter Spam-Mails , auf die man zumeist noch nicht mal antworten kann
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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12.12.2011, 21:49
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Heulsuse
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Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 177
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Hallo zusammen
ich melde mich ja wahrlich nicht oft zu Wort .....
aber hier scheint jemand ein Kesseltreiben auf OPC veranstalten zu wollen
und stichelt immer wieder in der Wunde oder Runde .
OPC hat ihn aus dem Verteiler genommen und damit sollte jeder Ruhe geben -- jeder .
Habt ihr nix besseres zu tun ?
Gruß , 1959
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12.12.2011, 22:47
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Meine Güte,
Was denkt Ihr wieviel SPAM ich jeden Tag durch meine Mail-Adressen auf der Verbands- oder Vereinshomepage bekomme. Und die haben mich auch nicht um Erlaubnis gefragt.
1 Klick und sie ist ungelesen weg.
Haltet doch mal den Ball flach und gebt endlich Ruhe.
Eine kurze Mail an OPC und Pingvin und gut ist.
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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