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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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28.04.2012, 17:38
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Das selbe Problem gab es zu meiner Zeit als WBV-Vorsitzender. In manchen Kassenhäuschen existierten Listen, welche Vereinsspieler wie viel zu bezahlen hätten (Begründung dafür: So viel müssen wir bei denen auch fürs Training zahlen).
Es war, glaube ich, Norbert Ruff, der in einer Verbandsversammlung solchen Vereinen die Leviten gelesen hat. Ein solches Vorgehen geht rechtlich gar nicht. Man darf nicht für die gleiche Leistung aufgrund der Herkunft des Käufers unterschiedliche Preise verlangen.
Vorschlag: Landesverbandsseitig eineitliche Gebühren per Beschluss festsetzen, am besten wie auch in Niedersachsen keine Trainingsgebühr für alle.
Kurzfristig könnte die Spitze des betroffenen Landesverbandes ein Gespräch führen oder eine schriftliche Ermahnung senden an den/die betreffenden Anlagen - hilft das nicht, wäre die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei, die sich in Wettbewerbsrecht auskennt, die ultimative Lösung.
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28.04.2012, 19:15
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Systemkritiker
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Osnabrück
Beiträge: 763
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@ Michael
...ob eine Festlegung von Trainigsgebühren seitens eines Landesverbandes a) unseren Zielen dient und b) mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln. Ziel ist es noch immer möglichst viele Plätze mit Vereinen zu besiedeln. Das geht aber häufig/ meist "nur" in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Platzbetreiber.
Eine Gleichbehandlung innerhalb einer Staffel sollte aber selbstverständlich sein. Egal wie der Betrag auch lautet.
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28.04.2012, 19:29
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Freak
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
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Zitat:
Zitat von Michelino
Das selbe Problem gab es zu meiner Zeit als WBV-Vorsitzender. In manchen Kassenhäuschen existierten Listen, welche Vereinsspieler wie viel zu bezahlen hätten (Begründung dafür: So viel müssen wir bei denen auch fürs Training zahlen).
Es war, glaube ich, Norbert Ruff, der in einer Verbandsversammlung solchen Vereinen die Leviten gelesen hat. Ein solches Vorgehen geht rechtlich gar nicht. Man darf nicht für die gleiche Leistung aufgrund der Herkunft des Käufers unterschiedliche Preise verlangen.
Vorschlag: Landesverbandsseitig eineitliche Gebühren per Beschluss festsetzen, am besten wie auch in Niedersachsen keine Trainingsgebühr für alle.
Kurzfristig könnte die Spitze des betroffenen Landesverbandes ein Gespräch führen oder eine schriftliche Ermahnung senden an den/die betreffenden Anlagen - hilft das nicht, wäre die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei, die sich in Wettbewerbsrecht auskennt, die ultimative Lösung.
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Grau ist alle Theorie !
Leider sind die meisten Vereine nicht in der glücklichen Lage, eine Anlage ihr Eigen nennen zu können.
Die überwiegende Anzahl ist vom Wohl und Wehe eines Eigentümers oder Pächters abhängig.
Wie soll da ein Verband oder gar ein Verein Einfluß auf die Preisegestalltung nehmen können ?
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28.04.2012, 19:34
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 273
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Hi Rolf,
lies Dir bitte noch einmal genau den Post von Siegus durch.
Da steht nichts von einem Pächter/Eigentümer, der von Spielern eines bestimmten Vereins eine höhere Trainingsgebühr verlangt.
LG
Sonja
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28.04.2012, 20:31
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Freak
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
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Is schon klar, Sonja. Mein Schreiben bezog sich auch lediglich auf das von Michelino.
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29.04.2012, 10:26
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von Jape
Hi Rolf,
lies Dir bitte noch einmal genau den Post von Siegus durch.
Da steht nichts von einem Pächter/Eigentümer, der von Spielern eines bestimmten Vereins eine höhere Trainingsgebühr verlangt.
LG
Sonja
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Zur Klarstellung:
Es ging im WBV damals ausschließlich um Trainingsgebühren auf Vereinsanlagen. Ein privater Besitzer/Pächter würde die wohl kaum so ungleich festsetzen, der hat ja auch keinen Grund dazu.
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