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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 01.05.2012, 10:27
Benutzerbild von smartgolf
smartgolf smartgolf ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Remseck am Neckar
Beiträge: 131
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Hallo Dirk,

wir sind eine MOS-Anlage und hier sind bewegliche Hindernisse erlaubt, siehe S14 Punkt 6

Und des Weiteren haben auch Spielerinnen einen Pistenplan von uns erhalten, da war die Wippe bereits vorhanden. Die Damen von Schwaikheim hätten jeder anderen Spielerin ihren Wippenball verliehen, fragen kostet nichts.

Und am Spieltag hat sich niemand aufgeregt, warum musst du dann hier wieder ein Fass aufmachen? Ach übrigens einen Fass haben wir auch, anstand einem Netz.

MfG

Richie
1. Vorsitzender MGC Schwaikheim
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  #2  
Alt 01.05.2012, 11:42
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.554
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Hi Ritschi

ich mache kein Faß hier auf, klar sind bei MOS bewegliche Hindernisse erlaubt, aber wenn eine Anlage eigentlich Miniaturgolf oder Minigolf ist und nur wegen 1 oder mehrerer nicht genormter Hindernisse als MOS zertifiziert ist (was für mich schon immer Schwachsinn war alles in einen MOS Topf zu werfen) gelten die Regeln des Systems, dem die BAhn eigentlich angehört.

Und somit wäre die bewegliche Wippe unzulässig !!! .. und genau die Frage hätte ich gerne mal von einem (am besten BÄRLINER) geklärt.

Abgesehen davon (auch wenn man von einem Spielrkollegen/Kollegin) den BAll für diese Bahn mal geliehen bekommt, es fehlt dann immer noch mangels Material das Training an dieser Bahn.

Wenn Bahnen gebaut werden die Ballmaterial erfordern , daß man bei Händlern nicht mehr kaufen kann, bzw wo man mit anderem MAterial einen klaren Wettbewerbsnachteil hat, empfinde ich das als grob unsportlich und daß da niemand protestiert hat liegt einfach an der Liga, ich denke in der 2. BL Süd hätte es Proteste gehagelt.

Zitat:
Zitat von smartgolf Beitrag anzeigen
Und am Spieltag hat sich niemand aufgeregt, warum musst du dann hier wieder ein Fass aufmachen? Ach übrigens einen Fass haben wir auch, anstand einem Netz.
.. an dem auch die Bälle wieder raus kommen oder eben auch nicht und wofür man wenig kann

Dirk
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #3  
Alt 02.05.2012, 07:08
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@Dirk:
Da du gerne eine Antwort von mir haben möchtest - bitte sehr: Du bist - nicht zum ersten Mal - komplett auf dem Holzweg.
Eine bewegliche Wippe ist bei Miniatur nicht erlaubt, aber im System MOS. Daher (und auch wegen des schon geannten Fasses) ist Schwaikheim eine MOS-Anlage. Im Übrigen gelten dort aber die Miniatur-Regeln, da die Anlage ansonsten diesem System entspricht. So darf eben z.B. auch die Bahn "Wippe" zum Spielen nicht betreten werden usw..
Das Ballproblem ist völlig zu vernachlässigen. Ich habe auf der Anlage auch schon trainiert. Und obwohl ich nur eine begrenzte Ballauswahl mit hatte, habe ich durchaus Bälle gefunden, mit denen man die Wippe assen konnte. Da finde ich das Fass viel schwieriger....
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  #4  
Alt 02.05.2012, 09:29
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.554
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danke Günter, es hatte einen konkreten Anlaß , daß ich gefragt habe. Aber das ganze zeigt mir wieder die Unsinnigkeit auf, daß z.B. Miniaturgolfbahnen die wegen 1 oder 2 nicht genormter Bahnen zusammen mit Spiel- und Fantasy-Golf in den MOS Topf geworfen werden. Und daß man somit bestehende generelle Regeln für den Bahnengolfsport aushebeln kann.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #5  
Alt 02.05.2012, 18:55
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Hallo Günter, jetzt aber mal Butter bei die Fische:
Die Anlage in Schwaikheim ist also MOS, und auf ihr dürfen überregionale Turniere gespielt werden. Welchen Sinn macht dann das nicht eben aufwandslose Definieren, was als Miniaturgolf- bzw. Minigolf- bzw. Cobigolf- bzw. Sterngolf- bzw. Filzgolf-Anlage gemäß DMV-Handbuch zu gelten hat, wenn es für die Frage der Turniergenehmigungen letztlich unerheblich ist, welche Bahnen auf der Anlage vorhanden sind? Und was wird dann genau bei Anlagen-Lizensierungen geprüft?
Wenn ich mich recht erinnere, wurden die Normbestimmungen der ehemaligen Abteilungen gerade deshalb verabschiedet, um einem solchen unkontrollierten Wildwuchs Einhalt zu gebieten.
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  #6  
Alt 02.05.2012, 19:18
Benutzerbild von turboprinzessin
turboprinzessin turboprinzessin ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ortenau-Kreis
Beiträge: 114
Standard

@DiStefano
schau Dir doch das Protokoll dafür auf der DMV Seite an, da geht es eher um die Fragen, ob Eiscreme (am besten die Schöller-Pampe ) verkauft wird und ob Bänke und Kinderspielraum vorhanden sind, denn um Zustand der Bahnen. Ist eine Bahn nicht ganz Normgerecht, wird's halt als MOS zertifiziert, so einfach ist das.

Ich kenne Anlagen in meiner früheren Heimat NRW, die sind kürzlich abgenommen worden, da kannst Du Bälle unter den Banden (Abt.1) durch schiessen, die Bahnoberfläche ist eine einzige Kraterlandschaft und man macht sich alle Bälle kaputt, aber sie ist zugelassen.

Das ganze ist ein Witz, da kann ich Dir nur beipflichten
__________________
600 PS im VW Golf - einfach nur geil !!
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  #7  
Alt 02.05.2012, 21:34
Rolf Lenk Rolf Lenk ist offline
Freak
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
Standard

Zitat:
Zitat von turboprinzessin Beitrag anzeigen
Ich kenne Anlagen in meiner früheren Heimat NRW, die sind kürzlich abgenommen worden, da kannst Du Bälle unter den Banden (Abt.1) durch schiessen, die Bahnoberfläche ist eine einzige Kraterlandschaft und man macht sich alle Bälle kaputt, aber sie ist zugelassen.

Das ganze ist ein Witz, da kann ich Dir nur beipflichten
Volle Zustimmung (als leuchtendes Beispiel Du.- Ungelheim)
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