 |


 |
Forum
|
 |
|
|

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
 |

11.06.2013, 20:29
|
|
Zitat:
Zitat von spassbremse
Wenn Du Sieghardt fragst, bekommst Du bestimmt eine Antwort.
|
Wieso sollte ich Sieghardt fragen? Der bekommt noch früh genug Post.
Und die "Spassbremse "ist seit dem Wochenende in Rahlstedt angekommen.
schaust du hier www.hamburger-minigolfclub.de
Aber eine Antwort habe ich noch nicht bekommen auf meine Frage.
Also wer kann helfen?
|

11.06.2013, 23:27
|
 |
Systemkritiker
|
|
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
|
|
Das muss in der Satzung des Verbandes stehen. Da ich die Satzung aus HH nicht kenne, kann ich dir keine nähere Auskunft geben.
Da einfach nachschauen, oder doch beim Verband nachfragen.
Als Beispiel beim BVBB: 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres inkl. Nachweis des Mitgliederbeschlusses des Vereins.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
|

12.06.2013, 16:40
|
 |
Aufreißertyp
|
|
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
|
|
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat:  : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf. 
|

12.06.2013, 18:34
|
|
Zitat:
Zitat von Michelino
Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf. 
|
Wieso sollte ein Verein den Verband provozieren ?
Der Verband ist doch schon fast mit einem Amt gleich zustellen.
Die beamten tun doch nichts.
Wegen der Heiterkeit und dem "Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht" von der die Sprache war, da frage mal bitte in Rahlstedt nach.
Die haben sogar am Sonntag eine Clubmeisterschaft abgesagt.
Ansonsten Danke für die Informationen.
Ich glaube das langt mir . 
Geändert von thorte22 (12.06.2013 um 18:44 Uhr).
|

12.06.2013, 19:09
|
Pantoffelheld
|
|
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
|
|
Zitat:
Zitat von Michelino
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat:  : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf. 
|
Nur am Rande erwähnt: IM NBV gibt es ebenfalls mehrere Ausnahmen:
KSV Baltrum, Osnabrücker MC und VfB Osnabrück. Die Gründe für die Ausnahmen sind mir allerdings nicht bekannt.
|

13.06.2013, 06:48
|
 |
Systemkritiker
|
|
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
|
|
Zitat:
Zitat von Michelino
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat:  : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf. 
|
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
|

13.06.2013, 10:30
|
 |
Aufreißertyp
|
|
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
|
|
Zitat:
Zitat von cash
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
|
Da ich mit derm Opfer der Aktion in regem Austausch war, kenne ich die Unterlagen sehr genau.
Um nur zwei der Auffälligkeiten zu nennen: Der Ausschluss wurde beschlossen, ohne ihn vorher auf die Tagesordnung zu setzen, der betroffene Verein war nicht da und wurde von daher nicht gehört, Möglichkeit zu rechtlichem Gehör ist aber bei so einem Verfahren zwingend.
Da konnt man um die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht herum, egal ob der Ausschluss möglicherweise in der Sache berechtigt war oder nicht. Wer so vorgeht, setzt sich dem Vorwurf aus, rechtlich saubere und transparente Pfade zu verlassen. Der Rechtsausschuss, der so etwas auch noch nachträglich sankltioniert, der sollte sic h wirklich schämen.
|

13.06.2013, 21:40
|
Revoluzzer
|
|
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: im Norden der Republik
Beiträge: 457
|
|
THORTE22 ist wieder am stänkern
wäre ja noch schöner wenn jeder Verein sich irgendeinem LV anschließen könnte, der ihm gerade mal beliebt ,und wenn es nach kurzer Zeit wieder Zoff gibt, wechselt man hat erneut 
|

14.06.2013, 19:52
|
|
Zitat:
Zitat von EllenSuhrbier
THORTE22 ist wieder am stänkern
wäre ja noch schöner wenn jeder Verein sich irgendeinem LV anschließen könnte, der ihm gerade mal beliebt ,und wenn es nach kurzer Zeit wieder Zoff gibt, wechselt man hat erneut 
|
Was hast du denn für Probleme?
Ich bin doch nicht am stänkern.
Habe doch nur eine Frage gestellt. Und nicht mehr. 
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:28 Uhr.
|