 |


 |
Forum
|
 |
|
|

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :) |
 |

30.09.2013, 09:20
|
 |
V.I.P. Mitglied
|
|
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
|
|
Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.
Im Handbuch steht z.B folgendes:
Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18
(6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem
anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist,
c) ein fehlender Eintrag im Spielprotokoll nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist
sowohl gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen.
Daher würde ich in einem solchen Fall wie von mir beschrieben mit E +1 vorgehen.
Ausserdem, wie willst du das denn bemessen, was für eine Strafe es gibt? Nach Schadenshöhe? Wie willst du die spontan bemessen?
|

30.09.2013, 09:29
|
 |
Graf Zahl
|
|
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
|
|
Nunja, Rowdytum ist im Strafenkatalog nicht so richtig abgedeckt, man kann aber auch bei V+2 durchaus zwei passende Formulierungen finden:
Zitat:
a) der Spieler bereits eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich begangen wurde und dem Spieler hieraus ein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer ein Nachteil entstanden ist,
c) der Spieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen falschen Eintrag in sein Spielprotokoll zugelassen hat und dieser Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Ball beim Bespielen einer Bahn unerlaubt gewechselt wurde, oder ein Ball gespielt wurde, der nicht entsprechend den Lizenzierungsbestimmungen für Bälle zugelassen wurde,
e) der Spieler das Spiel beendet, bevor das Ziel erreicht wurde (Ausnahme: sofern bereits 6 Schläge ausgeführt wurden),
f) der Lauf des eigenen Balls oder des Balls eines anderen Spielers vorsätzlich verändert wurde,
g) der Spieler Veränderungen oder unveränderliche Markierungen an einer Bahn oder unmittelbar neben einer Bahn vorgenommen hat.
|
Bei b) wäre die Frage, ob die Beschädigung im "Spielbereich" stattgefunden hat (was für den Tatbestand an sich aber eigentlich nebensächlich wäre) bzw. wie laut die Aktion war, g) könnte man, wenn auch sicherlich nicht so beabsichtlich, auch so auslegen. Hm.... Die Freiheit der Auslegung des Regelwerks durch den Schiedsrichter mag manchmal recht sinnvoll sein, hier wäre aber vielleicht eine handfestere Richtlinie durch das Regelwerk womöglich nicht verkehrt.
|

30.09.2013, 09:47
|
 |
Nostalgie-Golfer
|
|
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
|
|
Falscher Thread ! Gibt es doch schon "Sachbeschädigung......"
|

30.09.2013, 10:15
|
Freak
|
|
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
|
|
Ein solch unbeherschtes und total unsinniges Verhalten, sollte die sofortige Disqualifikation zur Folge haben. Nur so kann eine Nachahmung verhindert werden. Es ist leider so, daß gerade diejenigen, die eine Vorbildfunktion haben sollten, diese am wenigste erfüllen.
Wenn ich auf manchen Wettbewerben sehe, wie manche Typen, für sich Ungestörtheit einfordern, sich selbst aber wie die Brüllaffen aufführen, so kann ich nur eine enge Auslegung unseres Regelwerkes, im Sinne unseres Sporter und seiner Aussendarstellung, das Wort reden.
|

30.09.2013, 10:25
|
 |
V.I.P. Mitglied
|
|
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
|
|
Dann sollte das ein fähiger Moderator mal zusammenführen 
|

30.09.2013, 11:31
|
Freak
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
|
|
Zitat:
Zitat von Travis
Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.
|
Ich vermische nichts, denn ich betrachte zunächst nur den sportrechtlich relevanten Sachverhalt und zum zweiten die Auswirkung, die hieraus entstehen können.
Die Schadensersatzhaftung nach dem BGB lasse ich bewusst aussen vor.
Zum Rest heute Abend mehr.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:15 Uhr.
|