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Forum
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| Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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12.11.2015, 14:54
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.555
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Zitat:
Zitat von Merlin
Die Aussage ist falsch.
§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch
Gefahrübergang beim Versendungskauf
.
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Abweichen von §447 BGB kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuelle kaufvertragliche Regelungen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms
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Gewerbliche Verkäufer sind immer schadenserstazpflichtig, so zumindest die Rechtssprechung in Deutschland kannste googlen
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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12.11.2015, 16:49
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Gewerbliche Verkäufer sind immer schadenserstazpflichtig, so zumindest die Rechtssprechung in Deutschland kannste googlen
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Ja doch ! Privatverkäufer aber eben nicht.
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13.11.2015, 08:17
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Geselle
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
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Hallo Dirk,
in der Tat hätte ich mir noch §474 BGB anschauen sollen.
Die Aussage, dass der gewerbliche Verkäufer immer haftet, gilt gemäß Gesetzestext nur für Neuware.
Bei gebrauchten Gütern bleiben die Rechtsvorschriften nach §447 BGB unverändert bestehen.
§474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften
2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
Gruß
Ralf
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13.11.2015, 09:11
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.555
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Zitat:
Zitat von Merlin
2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
Gruß
Ralf
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Versteigerung (z.B. ebay ) ist was anderes, aber gewerbliche Verkäufer bieten m.u. auch gebrauchte Waren direkt über Web-Seiten etc an, dann ist es wieder was anderes
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19.11.2015, 18:09
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Systemkritiker
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
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Eine Frage am Rande: Warum macht macht Ihr nicht die Packstation? Ich habe bis jetzt keine Probleme damit gehabt. 
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