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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 19.10.2017, 16:47
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
Hallo an alle Regelkundigen eine Frage:

Ab wann darf ein Spieler, der einen Verein wechselt, für den neuen Verein spielen?

a) Beim Wechsel innerhalb des Landesverbandes

b) Beim Wechsel über die Landesverbandsgrenzen

Wann darf er in Mannschaften oder im DMV-Pokal eingesetzt werden?

Die Frage ist ja sehr allgemein gehalten. An konkreten Fällen läßt sich es leichter darstellen.
...frag´ doch mal in Lu nach. Die haben sich sicher genauestens informiert, damit der Wechsel
von Boni (8.10. MGC Mannheim, 15.10. 1. MGC Ludwigshafen) regelkonform vonstatten geht.
Umzug oder sowas, studiert neuerdings oder hat den Arbeitsplatz gewechselt...vielleicht auch Vereinsauflösung Mannheim ? Ich weiß es nicht.
Im Prinzip mußt Du ja nur in der Sportordnung nachschlagen - die Paßzentrale darf ja die Spiel-
berechtigung für den neuen Verein nur erteilen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Ich tippe auf Wechsel des festen Arbeitsplatzes, denn in diesem Passus ist noch nicht einmal
festgelegt, ob man in einer größeren geographischen Entfernung wechseln müßte - über die
Straßenseite würde also genügen
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  #2  
Alt 19.10.2017, 17:00
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
Standard

Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...]
Ich tippe auf Wechsel des festen Arbeitsplatzes, denn in diesem Passus ist noch nicht einmal festgelegt, ob man in einer größeren geographischen Entfernung wechseln müßte - über die Straßenseite würde also genügen
"Über die Straßenseite" reicht zwar, aber nur wenn der neue Arbeitsplatz noch 150 km vom Hauptwohnsitz entfernt ist.

Geändert von tg (19.10.2017 um 20:01 Uhr). Grund: Format
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  #3  
Alt 19.10.2017, 22:24
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
"Über die Straßenseite" reicht zwar, aber nur wenn der neue Arbeitsplatz noch 150 km vom Hauptwohnsitz entfernt ist.
...mist, verfluchter Plunder. Da gehört doch der Pudding an die Wand genagelt.
Ich hab' wieder mal nicht zuende gelesen.
Klar, immer 150 km. Wer von a) bis d) liest, muß auch e)
lesen.
Ich geh' dann mal in Rente (blind, taub und blauäugig).
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