Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.01.2018, 06:23
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
...dazu möchte ich gerne sagen, daß es eindeutige Regeln gibt, nach denen Zuschauern das Betreten der Turnieranlage (vereinfacht ausgedrückt "die Bahnen und dazwischen") GANZ EINDEUTIG NICHT GESTATTET IST.
Ich weiß nicht, aus welchem Jahrhundert dein Wissen stammt, aber diese Aussage ist GANZ EINDEUTIG FALSCH (um mal deine überflüssige Großschreibung zu verwenden...)

Es obliegt dem Schiedsgericht oder der Jury festzulegen, inwieweit eine Anlage für Zuschauer freigegeben wird. Das kann ganz sein, oder durch deutliche Abgrenzung eines markierten Zuschauerbereichs. Und natürlich kann sie auch mal ganz gesperrt werden, wenn es die räumlichen Gegebenheiten erfordern. Aber der Regelfall soll eigentlich sein, dass Zuschauer auf der Anlage zugelassen werden.

Ansonsten hat Brunsbert bereits alles zu deinem merkwürdigen Kommentar geschrieben.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.01.2018, 09:58
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.411
Standard

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, aus welchem Jahrhundert dein Wissen stammt, aber diese Aussage ist GANZ EINDEUTIG FALSCH (um mal deine überflüssige Großschreibung zu verwenden...)

Es obliegt dem Schiedsgericht oder der Jury festzulegen, inwieweit eine Anlage für Zuschauer freigegeben wird. Das kann ganz sein, oder durch deutliche Abgrenzung eines markierten Zuschauerbereichs. Und natürlich kann sie auch mal ganz gesperrt werden, wenn es die räumlichen Gegebenheiten erfordern. Aber der Regelfall soll eigentlich sein, dass Zuschauer auf der Anlage zugelassen werden. [...]
Die Sportordnung von 2017 (also nicht aus einem vergangenen Jahrhundert) sagt dazu aber etwas anderes:

Zitat:
Die Turnieranlage (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerbereichs) darf während des Wettkampfes grundsätz- lich nur von im Wettkampf befindlichen Spieler/innen, Betreuern, Mitgliedern des Schiedsgerichts, der Jury und der Turnierleitung einschließlich den von diesen Gremien eingesetzten Mitarbeitern (z.B. Bahnrichter) betreten werden.
Über diesen Grundsatz hinaus ist dann noch ein weiterer Personenkreis genannt (Sport-, Jugend- und Lehrwarte, sowie die Bundes-, Landes- und Fachtrainer des DMV und der Landesverbände) sowie eine allgemeinere Erweiterung: "Darüber hinaus kann der Oberschiedsrichter in besonders begründeten Ausnahmefällen weiteren Personen das Betre- ten der Anlage gestatten."

Eine Freigabe der Turnieranlage (Bereich zwischen und um die Bahnen) für die Allgemeinheit ist jedoch nicht vorgesehen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware