Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
Sehe ich genauso. Wenn eine Ausschreibung (wie die zitierte aus dem NBV) zum Ersatzspieler nicht anderes bestimmt als in der Sportordnung beschrieben, ist automatisch ein Ersatzspieler zugelassen.