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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 07.06.2007, 08:36
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
.....
Wenn der Verein eine "Sperre" verhängt hat und damit generell verhindern will, dass die betreffenden Spieler an irgend einem Turnier teilnehmen, dann sollte er es dem DMV mitteilen. Hierzu gibt es aber - soweit für mich ersichtlich - keine speziellen Regelungen im DMV-Regelwerk.
....
Im Handbuch steht zwar nichts über Sperren die ein Verein oder Verband verhängt hat, aber im Abschnitt S20 (Strafenkatalog) § 5(8) steht folgendes:

Eine Strafe, die mit einer Sperre verbunden ist, ist dem zuständigen Aktivmitglied und dem
Verein des Spielers mitzuteilen und zu veröffentlichen. Das betroffene Aktivmitglied hat
seinerseits den WMF-Sportdirektor zu informieren.

Daraus leite ich ab das alle Sperren egal wie sie Zustande kommen vom DMV veröffentlicht werden müssen. Anders kann man es auch nicht verhindern das ein gesperrter Spieler an irgendeinem Turnier teilnimmt.
  #2  
Alt 07.06.2007, 09:35
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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So ist es.
  #3  
Alt 07.06.2007, 10:30
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

@ Walter: Danke für die Ergänzung und sorry, dass ich Dir die Formulierung "Eklat" unterstellt habe, das Wort stammt in der Tat nicht von Dir.

@ BerndF: Die von Dir zitierte Informationsplicht setzt eine Strafe voraus, die mit einer Sperre verbunden ist. Das sind die im Strafkat geregelten Fälle der Ziff 5 (1) Stufe 4 und (3) - (7). Die dort genannten Fälle liegen ersichtlich nicht vor, sodass auch Ziff. 5 (8) nicht greift. Hinzu kommt, dass die in Ziff. 5 zur Sperre führende Informationspflicht erkennbar ein Fehlverhalten während eines Turniers voraussetzt, nicht aber einen bloßen Verstoß gegen vereinsintene Verpflichtungen.
  #4  
Alt 07.06.2007, 10:39
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Eine vereinsinterne Sperre interessiert außer den Verein und die Betroffenen zunächst niemanden. Das bedeutet letztlich nur, dass der Spieler nicht mehr vom Verein in einer Mannschaft eingesetzt wird oder nicht mehr für andere Turniere gemeldet wird (die Meldung zu einem Turnier muss nämlich immer vom Verein vorgenommen werden, auch wenn es - leider - oft anders läuft).
Ein Verein hat auch keine Möglichkeit, eine Sperre im Sinne der Strafbestimmungen zu verhängen, dafür sind die jeweiligen Verbandsgremien zuständig.
Eine "Kündigung" seitens des Vereins gibt es nicht. Es kann sich nur um einen Vereinsausschluss handeln. Wie dieser auszusprechen ist und welche Rechtsmittel dagegen bestehen, muss sich aus der Vereinssatzung ergeben. Eine Mitteilung an den DMV (wegen der Sperrfrist bei Vereinswechsel außerhalb des sperrefreien Wechselzeitraums) muss und kann erst erfolgen, wenn der Ausschluss rechtskräftig ist.
Insoweit ist das Ganze rein rechtlich derzeit wohl noch eine rein Harrisleer Angelegenheit, die dort (und nur dort) zu klären ist. Alle Diskussionen außerhalb des Vereins sind somit reine informelle Meinungsbildung, oder kurz: Stimmungsmache.
  #5  
Alt 07.06.2007, 10:45
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Da gebe ich Dir nur bedingt Recht: Selbstverständlich kann ein Verein die Mitgliedschaft eines Mitgliedes kündigen, wenn hierzu die satzungsgemäßen Voraussetzungen des Vereins erfüllt sind. Das hat dann selbstredend die Folge, dass das betreffende Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen ist mit der weiteren Folge, dass die Spielberechtigung erlischt. Mit anderen Worten: Der Vereinsausschluss setzt eine Kündigung und damit Beendigung des Mitgliederstatus`voraus.
  #6  
Alt 07.06.2007, 11:31
Benutzerbild von RealZicke
RealZicke RealZicke ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg-City
Beiträge: 400
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Da fällt einem nix mehr ein!!!!!!!!!!!!!!!

Wie kann der Vorstand so dumm sein,ich meine die strafen sich bzw ihren Verein doch selber damit das sie 2 "gute"Spieler sperren!
Aber ich denke da ist keiner im Vorstand der selbst in dieser mannschaft spielt oder?
__________________
Das sind die Starken, die unter Tränen lachen, eigene Sorgen verbergen und andere glücklich machen.
  #7  
Alt 07.06.2007, 11:51
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Du hast offensichtlich noch nie Vorstandsarbeit geleistet. Der Vorstand ist selbstverständlich gehalten, Beschlüsse umzusetzen. Im vorliegenden Fall scheint man überdies viel Langmut gezeigt zu haben. Wenn gleichwohl gegen einen entsprechenden Beschluss verstoßen wird, müssen nun einmal die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden, allein um zu vermeiden, dass auch andere Mitglieder den Beschluss mit der Begründung mißachten, auch Andere würden sich hieran nicht halten. Allein der Zeitpunkt der Entscheidungung ist bemerkenswert, aber auch dafür mag es Gründe gegeben haben.
  #8  
Alt 07.06.2007, 15:12
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Mit anderen Worten: Der Vereinsausschluss setzt eine Kündigung und damit Beendigung des Mitgliederstatus`voraus.
Nein Uwe, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Das Mitgliedsverhältnis ist beendet, wenn ein Ausschlussverfahren oder eine Kündigung (je nachdem, was die Vereinssatzung hierzu aussagt) rechtskräftig ist. Natürlich kann der Ausschluss oder die Kündigung auch zu einem bestimmten Stichtag ausgesprochen werden, aber das sind alles Details, die jede Satzung individuell regeln kann, und wir beide wissen nicht, was in der Harrisleer Satzung steht.
  #9  
Alt 07.06.2007, 15:57
Benutzerbild von Daniel Christ
Daniel Christ Daniel Christ ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 738
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Für mich stellst sich vielmehr die Frage, wie man zu der Entscheidung des Vereines steht.

"Auswärtige müssen genauso viel an Arbeitsdiensten leisten wie jedes andere Mitglied!"

Die Suspendierung ist ja lediglich ein Resultat aus diesem Beschluß. Muß man hier von Konsequenz oder Blauäuigkeit ausgehen?
Ich möchte nochmals betonen, dass es mir persönlich für die betroffenen Spieler und deren Mannschaft sehr leid tut, trotzdem kann ich auch das Handeln des Vereines nachvollziehen.
  #10  
Alt 07.06.2007, 17:16
Benutzerbild von Mr Frisur 23
Mr Frisur 23 Mr Frisur 23 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: HAMBURG
Beiträge: 732
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mich als außenstehender interessiert nur mal so nebenbei,ob die gleichen Personen beteiligt sind,die vor 6 (???) Jahren schon mal zum Auseinandergehen einer TOP Mannschaft beitrugen! gehört hier eigentlich nicht hin,aber wäre neugierig.
__________________
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