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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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03.07.2007, 06:17
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von goligolem
Deine Anlage muss nicht aus 18 Normbahnen des Systems Eternit bestehen im Fall von Brechten handelt es sich um eine lizensierte WMF-Anlage und demzufolge ist sie turniergerecht.
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Doch, muss sie, wenn es eine Anlage nach dem System Miniaturgolf sein soll. Aber wie Lenny schon richtig geschrieben hat, wird eine solche Anlage eben eine MOS-Anlage. Und diese können jetzt (zum Glück) genauso für jede Turnierart zugelassen werden wie die Anlagen, die ohne jede Einschränkung den Normen entsprechen.
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03.07.2007, 08:26
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von bärliner
Doch, muss sie, wenn es eine Anlage nach dem System Miniaturgolf sein soll. Aber wie Lenny schon richtig geschrieben hat, wird eine solche Anlage eben eine MOS-Anlage. Und diese können jetzt (zum Glück) genauso für jede Turnierart zugelassen werden wie die Anlagen, die ohne jede Einschränkung den Normen entsprechen.
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Sorry da hast du natürlich Recht, wenn aber nicht alle normgerecht sind ist es noch lang keine MOS-Anlage denn auch hier gibt es mal wieder Sonderbestimmungen:
So steht im Handbuch das es mindestens 12 Bahnen auf einen Platz geben muss bei denen die Norm erfüllt ist, sprich die Bahn muss so aussehen wie sie im Handbuch abgebildet ist ( Maße und Hindernisse ). Die anderen Bahnen dürfen von dieser Norm abweichen z.B. durch ein anderes nicht aufgeführtes Hindernis oder wie im Fall Brechten das nur zwei Pyramiden vorhanden sind. In diesem Fall wird die Anlage aber nicht wie Lenny schrieb "MOS-Anlage "genannt sondern sie wird als " allgemeine Minigolfsportanlage" geführt.
MOS-Anlagen sind solche die keinem System zugeordnet werden können, Turniere auf solchen Bahnen werden auch nicht für die Schnittliste gezählt.
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03.07.2007, 09:20
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Laut Handbuch Kapitel S14 (Stand 1/2005) §3 Absatz 2:
" Nur Anlagen die Normmaße aufweisen und aus 18 Bahnen der 25 Normbahnen bestehen dürfen im sportlichen Sprachgebrauch Miniaturgolfanlagen genannt werden."
Müssen alle Bahnen Normbahnen sein damit die Anlage als Miniaturgolfanlage bezeichnet werden darf.
Ansonsten ist die Anlage in Deutsch als Allgemeine Miniaturgolfanlage zu bezeichnen.
Auf dem Anlagenzertifikat das in englisch gehalten ist wird sie aber als Minigolf Open Standard (MOS) zu bezeichnen sein.
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03.07.2007, 12:06
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von bärliner
Doch, muss sie, wenn es eine Anlage nach dem System Miniaturgolf sein soll. Aber wie Lenny schon richtig geschrieben hat, wird eine solche Anlage eben eine MOS-Anlage. Und diese können jetzt (zum Glück) genauso für jede Turnierart zugelassen werden wie die Anlagen, die ohne jede Einschränkung den Normen entsprechen.
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Wie das dann heißt ist doch Korinthen-Kackerei, auch wenn keine 18 der 25 genormten Bahnen drauf sind ist und bleibt es eine Minaturgolfanlage. Und von den neurdings als "MOS" zu bezeichnenden Anlagen gibts Gott sei Dank doch recht viele in Deutschland, sonst wär's doch langweilig wie Abt.1 immer die gleichen Bahnen, immer in der gleichen Reihenfolge
HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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03.07.2007, 12:09
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Moderator Bälle & Co
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
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DANKE DIRK - diese wort lag mir auf der zunge, wollte es hier aber nicht reinschreiben...
aber es sind nunmal miniaturgolfbahnen wie sie seit jahren und jahrzehnten bestehen - und das ist gut so!
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wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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03.07.2007, 14:43
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Ihr müßtet mal die Anlage in Brücken/Pfalz sehen ! (Wer sie noch nicht kennt)
Die Anlage stammt aus der Abt.5, ist aber Beton 6m und hat Rohrbanden.
Sie vereint Elemente der Abt.1, Abt.2 und Abt.5 
Der Webmaster kennt die Anlage 
Seit Jahr und Tag werden darauf Turniere gespielt. Ich finde das mit den Zuordnungen Quatsch. Das Runde muß in 18 Löcher und fertig !!!!
Wenn ich mal Bilder von Brücken finde, stelle ich diese ein.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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03.07.2007, 17:11
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Letztlich macht doch gerade für solche "Zwitteranlagen" (davon haben wir in Berlin auch eine - ein Mischmasch aus Abt.1 und Abt. 2) die neue Regelung Sinn, weil sie diese jetzt auf eine solidere Basis stellt und solche Ausnahmezuordnungen unnötig macht. Das muß doch jetzt keine Anlage als "Nichtminigolfanlage" entwerten, zumal einigen Typen, die bisher durchs Rost fielen (z.B. Minifilzanlagen), der Weg in den Turnierbetrieb geöffnet wird.
Einzig für manche bisher "normale" Abteilung 2-Anlagen mit nur ein oder zwei Ausnahmebahnen (z.B. Banane oder so) ist die neue Einordnung vielleicht etwas ehrenrührig, weil's dann nicht für die Abteilungsmeisterschaft-Bewerbung reicht.
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04.07.2007, 07:54
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Wie das dann heißt ist doch Korinthen-Kackerei, auch wenn keine 18 der 25 genormten Bahnen drauf sind ist und bleibt es eine Minaturgolfanlage. Und von den neurdings als "MOS" zu bezeichnenden Anlagen gibts Gott sei Dank doch recht viele in Deutschland, sonst wär's doch langweilig wie Abt.1 immer die gleichen Bahnen, immer in der gleichen Reihenfolge
HDC
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Eben Dirk, nichts anderes wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken. Bisher waren bestimmte Anlagen (wie z.B. der Insulaner in Berlin) nur sehr beschränkt für Turniere nutzbar. Das ist jetzt zum Glück anders geworden, da jede zertifizierte Anlage uneingeschränkt für Turniere jeder Art genutzt werden kann.
Und das die Miniaturgolf-Anlagen, die nicht 100%ig der Norm entsprechen, weiterhin gemeinhin als solche angesehen werden, dagegen ist doch überhaupt nichts zu sagen. Mein Einwand bezog sich lediglich darauf, dass Einzelne hier offenbar nicht auf dem neuesten Stand der Regeln sind und das galt es zu korrigieren.
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