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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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04.07.2008, 21:46
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Moderator PC, Software + Fotos
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Registriert seit: 24.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.520
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Zitat:
Zitat von Michelino
ähnlich wie die Provokateure (gell pinkydiver, hobbygolfer, uwe braun und so weiter), da nimmt man sich gegenseitig hoch und das Ganze nicht so besonders ernst.
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Ich weiss ja nicht, lieber Michael, warum mir die Ehre gebührt, von Dir als Provokateur eingestuft zu werden, aber alle hier im Forum die mich kennen wissen, dass dies mitnichten der Fall ist.
Allerdings erlaube ich mir -auch kritische- Fragen zu stellen und ich lasse auch nicht locker, bis ich entsprechende Antworten bekomme (siehe Minigolfcad-Thread nach der Antwort von Achim).
Danach bin ich allerdings auch in der Lage, die Hand zu reichen...
Lieben Gruß vom Rhein
Jochen Eikmeier
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Wie poste ich falsch?
Nachdem ich Google, die Suche und die FAQ erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich -in den falschen Unterforen- zwei bis sechs neue Themen, diese mit sehr kreativem und undeutlichem Text, unter denen sich jeder etwas anderes vorstellen kann! 
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Wenn Rapsöl aus Raps gemacht wird, wie sieht es mit Babyöl aus?
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04.07.2008, 22:00
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Revoluzzer
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Registriert seit: 28.04.2007
Ort: Viernheim
Beiträge: 420
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Mal völlig unvoreingenommen und natürlich "überhaupt nicht neugierig" ...
Mich würde mal der Wortlaut Achim Jahrs interessiert, den ich persönlich nicht kenne, und ob er sich Handgreiflichkeiten erlaubt hat, was wohl diese Sperre rechtfertigen würde. Weiß da jemand mehr?
Grüße ...
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Wer zu viel ironiert, bekommt 'nen Sarkasmus!
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04.07.2008, 22:36
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Antworten habe ich nicht, aber auch noch ein paar Fragen:
1.) Das DMV-Handbuch sieht für kein Vergehen eine Spielsperre von 6 Monaten vor - zwischen 8 Wochen und einem Jahr gibt es für Vergehen der geschilderten Art nichts. Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Sperrdauer basieren? Ermessen des WBV-Vorstandes?
2.) Angeblich soll das beklagte Verhalten während der Turniere in Hechingen und Erbach gezeigt worden sein. Weder aus der offiziellen und bereits genehmigten Ergebnisliste von Hechingen noch aus der von Erbach geht hervor, dass der Spieler Jahr während des Turnieres unangenehm aufgefallen ist - keine Disqualifikation, keine Verwarnung, keine Ermahnung, buchstäblich nichts. Offenbar kann dem Spieler Jahr keinerlei Fehlverhalten während eines Turnieres nachgewiesen werden. Seit wann kann ein Spieler bestraft werden für ein Fehlverhalten, das weder dokumentiert ist noch nachweisbar stattgefunden hat?
3.) Die Bestrafung durch den WBV-Vorstand kann sich also nur auf ein außerhalb eines Bahnengolfturnieres bzw. einer offiziellen Verbandsveranstaltung, also sozusagen als Privatperson gezeigtes Fehlverhalten beziehen. Inwiefern ist es rechtlich möglich, ein als Privatperson gezeigtes Fehlverhalten mit Spielsperre (= Strafe wegen Fehlverhaltens als Turnierteilnehmer) oder Schiedsrichter-Lizenzentzug (= Strafe wegen Fehlverhaltens in Schiedsrichtereigenschaft) zu ahnden? In Betracht käme m. E. lediglich ein Verbandsausschluss wegen verbandsschädigenden Verhaltens, die stattdessen ausgesprochenen Strafen sind abwegig und dürften vor einem unabhängigen Sportgericht wenig Bestand haben.
Geändert von DiStefano (04.07.2008 um 23:06 Uhr).
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04.07.2008, 22:52
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Da wir gerade beim Thema WBV-Pokal Erbach sind: Hier versuche ich einmal die Vorgänge um dieses Turnier zu beschreiben, damit sich auch die Sportfreunde außerhalb des WBV ein Bild über die Art machen können, wie im WBV derzeit sportliche Entscheidungen getroffen werden (die verantwortlichen Personen bleiben hier ausdrücklich unerwähnt).
Bei diesem Turnier, bei dem es sich um Mannschaftspokalspiele ähnlich dem bekannten DMV-Pokal, nur eben auf Verbandsebene handelt, wurden von einigen Vereinen die Mannschaften auch nach taktischen Gesichtspunkten aufgestellt. Ein Verfahren, das nicht nur von den DMV-Regularien zugelassen wird, sondern das seit Jahr und Tag beim WBV-Pokal (wie ja auch bei ähnlichen Mannschaftspokalwettbewerben anderer Verbände) üblich und geduldet war und immer wieder angewendet wurde.
Diesmal aber annullierte der Turnierveranstalter - der WBV - am Morgen des Turnieres durch anwesende Vorstandsmitglieder die Mannschaftsaufstellungen der betroffenen Vereine und schrieb ihnen stattdessen die Mannschaftsaufstellungen namentlich vor. Mit diesen Mannschaftsaufstellungen wurde dann das Turnier abgewickelt. Zumindest für mich erstaunlich ist die Tatsache, dass ein Turnierveranstalter das Recht hat, den am Turnier teilnehmenden Mannschaften Vorschriften über die Mannschaftsaufstellungen zu machen. Kann mich jemand aufklären, worauf sich dieses Recht gründen könnte?
Der BGC Heilbronn als einer der betroffenen Vereine hat gegen die Wertung dieses Turnieres fristgerecht Protest eingelegt. Eine rechtliche Klärung in dieser Sache steht noch aus.
Geändert von DiStefano (04.07.2008 um 23:19 Uhr).
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04.07.2008, 23:00
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Moderator PC, Software + Fotos
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Registriert seit: 24.11.2006
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Beiträge: 1.520
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@ DiStefano
Ohne weitere Wertung von mir; der Lizenzentzug ist im Handbuch L2 unter 17.2 geregelt.
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04.07.2008, 23:13
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Vielen Dank für die prompte Antwort auf eine meiner Fragen. Es ist tatsächlich so, dass eine Lizenz auch wegen "unsportlichen Verhaltens" oder "Vertrauensbruchs", was auch immer darunter zu verstehen ist, durch den Landesverband entzogen werden kann. Bleiben noch die Fragen nach der Spielsperre.
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04.07.2008, 23:33
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Moderator PC, Software + Fotos
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Registriert seit: 24.11.2006
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Beiträge: 1.520
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Für die 6 Monate Sperre finde ich allerdings keinen hinreichenden Passus.
Handbuch S1 sieht die Disqualifikation +5 für schwere Verstöße vor, dazu gehört die wohl hier zutreffende Beleidigung von Verbandsfunktionären (S1 - 18.7,e)
Dies gilt allerdings ausdrücklich nur für aktive Spieler im Turnier.
Also in S2 geschaut; hier ist S2 - 2.12 einschlägig und sieht Verbandssperren bis 12 Monaten vor.
Da allerdings keine "Vergehen" konkretisiert werden, scheint mir hier ein Einspruch gegen die Sperre, notfalls auch unter Zuhilfenahme von ordentlichen Gerichten, sehr erfolgversprechend für den Spieler. Insbesondere, sollte der Spieler vor Verhängung der Sperre nicht zur Sache vernommen worden sein.
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07.07.2008, 12:20
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Revoluzzer
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Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Der BGC Heilbronn als einer der betroffenen Vereine hat gegen die Wertung dieses Turnieres fristgerecht Protest eingelegt. Eine rechtliche Klärung in dieser Sache steht noch aus.
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Der Protest wurde in der Zwischenzeit abgewiesen, mit der Begründung, dass die Ausschreibung des WBV-Pokalwettbewerbs den Passus enthält, dass teilnehmende Mannschaften nach Mannschaftsstärke aufzustellen sind.
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05.07.2008, 13:24
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Teenager
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Cuxhaven
Beiträge: 236
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Zitat:
Zitat von DiStefano
1.) Das DMV-Handbuch sieht für kein Vergehen eine Spielsperre von 6 Monaten vor - zwischen 8 Wochen und einem Jahr gibt es für Vergehen der geschilderten Art nichts. Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Sperrdauer basieren? Ermessen des WBV-Vorstandes?
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Ohne den Vorfall zu kennen, ohne Wertung oder dergleichen abgeben zu wollen - reinweg als Denkanstoß für die weiteren "Beteiligten" hier:
Möglicherweise dient die Verbandssatzung als Rechtsgrundlage, die in der Regel - wie in jeder Vereinssatzung - Sanktionen bei Fehlverhalten vorsieht.
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05.07.2008, 17:15
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Moderator PC, Software + Fotos
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Registriert seit: 24.11.2006
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Zitat:
Zitat von Sommi
Möglicherweise dient die Verbandssatzung als Rechtsgrundlage, die in der Regel - wie in jeder Vereinssatzung - Sanktionen bei Fehlverhalten vorsieht.
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Wenn nicht darin etwas zu finden ist, könnte es eng werden für die Rechmäßigkeit der Sperre.
Leider ist die Verbandssatzung nur für Mitglieder, eventuell könnte jemand aus dem WBV mal schauen, ob dort etwas zur Sperre zu finden ist...?!
@ Arkie
Wo was und wie lange diskutiert wird, möchtest Du nicht wirklich vorschreiben wollen, oder?!
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