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2. Ligen Damen + Herren, Regionalligen Ergebnisse, Berichte, Bilder

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  #1  
Alt 02.10.2008, 11:48
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von DiStefano Beitrag anzeigen
Ob ihm klar ist, dass ihn das unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sein Amt kosten könnte? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so einer nochmal gewählt wird.
Na und?
Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht.
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  #2  
Alt 02.10.2008, 19:03
DiStefano DiStefano ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
Standard

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Na und?
Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht.
Manchmal ist es nicht ganz verkehrt, VOR einer Entscheidung von solcher Tragweite Meinungen anderer einzuholen, nicht erst nachher... Ich weiß nicht, ob dir bewusst ist, welche Tragweite dein Vorgehen überhaupt hat. Es geht weit über das hinaus, dass eine Mannschaft nun ein paar Punkte weniger hat. Denn mit deinem Vorgehen willst du Recht setzen. Aber das alles wird dir die nächste Sportwarte-Vollversammlung sicherlich noch genauer darlegen.

Geändert von DiStefano (02.10.2008 um 19:10 Uhr).
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  #3  
Alt 02.10.2008, 19:28
Benutzerbild von mr dehkay
mr dehkay mr dehkay ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: Viernheim
Beiträge: 420
mr dehkay eine Nachricht über ICQ schicken mr dehkay eine Nachricht über MSN schicken
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@ DiStefano ...

Was genau hat das mit Pester zu tun?! Soweit ich weiß hat Lutz die RL-Mannschaft aufzustellen ...
__________________
Wer zu viel ironiert, bekommt 'nen Sarkasmus!
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  #4  
Alt 02.10.2008, 20:14
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
Standard

Zitat:
Zitat von Sharky Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Das heißt also, Pfungstadt ist an beiden Spieltagen mit zwei Jugendlichen, die auch nächstes Jahr in dieser Kategorie spielen werden, und einem weiteren Jugendlichen, der in die Herrenklasse wechseln wird, angetreten und folgendes passiert:
  • Nach dem 1. Spieltag legt eine andere Mannschaft einen Protest ein, der abgelehnt wird. Das Tagesergebnis bleibt unverändert.
  • Nach dem 2. Spieltag gibt es keinen Protest, Pfungstadt wird jedoch (vom DMV) als nicht angetreten behandelt und auf den letzten Platz der Tageswertung gesetzt.
[...]
Das ist so nicht ganz richtig. Der Protest wurde am ersten Spieltag vom Sportausschuss abgelehnt, wogegen der Bundessportwart wiederum Protest eingelegt hat. Die letztlich Entscheidung obliegt nun einer nachfolgenden Instanz.
Wenn ich davon ausgehe, daß diese Schilderung stimmt -- und da sharky wohl für Mannheim spielt, sollte er es wissen --, nimmt der Fall eine neue Qualität an. Nun war ich mehr als zehn Jahre "Funktionsträger" im DMV, aber das ist meines Wissens nach der erste Fall, daß sich ein einzelnes Mitglied eines Gremiums nach einer verlorenen Abstimmung mit einem Protest gegen diese Entscheidung stellt.

Abgesehen davon, welche Folgen ein solches Verhalten auf die künftige Zusammenarbeit im Sportausschuß haben wird, sehe ich aber gar nicht das Recht des DMV-Sportwarts, hier einen Gegenprotest einzulegen (falls jemand etwas anderes in einer Satzung oder Ordnung findet, kann er es gerne zitieren). Lediglich derjenige, der den ursprünglichen Protest eingereicht hat, kann einen Einspruch einlegen, über den dann die Sportwarte-VV entscheidet.

Geändert von tg (02.10.2008 um 20:21 Uhr).
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  #5  
Alt 04.10.2008, 17:04
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

"Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht."

Das sagte unserer Sportwart völig zu Recht in einem anderen Thread.

Nur:

1. Gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der BSw berechtigt wäre, zu Bestimmungen des DMV-Regelwerkes Auslegungsregungeln in welcher Form auch immer zu erlassen und

2.nach dem DMV- Regelwerk der BSw berechtigt wäre, Protest oder Einspruch einzulegen. Dagegen spricht eindeutlich Ziff. 17 (3) der Sportordnung, in der es heißt, dass nur der betreffende Verein Einspruch einlegen kann. Insofern deckt sich meine Meinung von tg . Das heißt, dass sein Einspruch in der nächsten Instanz als unzulässig verworfen wird, ein anders Ergebnis würde mich jedenfalls verwundern.

Geändert von Uwe Braun (04.10.2008 um 17:16 Uhr).
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  #6  
Alt 05.10.2008, 21:09
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
"Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht."

Das sagte unserer Sportwart völig zu Recht in einem anderen Thread.

Nur:

1. Gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der BSw berechtigt wäre, zu Bestimmungen des DMV-Regelwerkes Auslegungsregungeln in welcher Form auch immer zu erlassen und

2.nach dem DMV- Regelwerk der BSw berechtigt wäre, Protest oder Einspruch einzulegen. Dagegen spricht eindeutlich Ziff. 17 (3) der Sportordnung, in der es heißt, dass nur der betreffende Verein Einspruch einlegen kann. Insofern deckt sich meine Meinung von tg . Das heißt, dass sein Einspruch in der nächsten Instanz als unzulässig verworfen wird, ein anders Ergebnis würde mich jedenfalls verwundern.
In der Sportordnung heißt es wörtlich:

"Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts (bzw. der Jury usw.) kann durch den betreffenden Verein innerhalb einer
Woche nach Beendigung des Wettbewerbs schriftlich Einspruch eingelegt werden."

Da steht weder was von "nur" noch das der DMV-Sportwart keinen Einspruch einlegen kann !
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #7  
Alt 05.10.2008, 22:17
Benutzerbild von junior
junior junior ist offline
Moderator Bälle & Co
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
Standard

da steht dann auch nicht, das ich einspruch einlegen kann
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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  #8  
Alt 06.10.2008, 08:52
Benutzerbild von Flow
Flow Flow ist offline
Freak
 
Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.967
Standard

Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
In der Sportordnung heißt es wörtlich:

"Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts (bzw. der Jury usw.) kann durch den betreffenden Verein innerhalb einer
Woche nach Beendigung des Wettbewerbs schriftlich Einspruch eingelegt werden."

Da steht weder was von "nur" noch das der DMV-Sportwart keinen Einspruch einlegen kann !
Diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich? Durch eine Einzelnennung (durch den betreffenden Verein) ist die Formulierung "nur" doch überflüssig.
__________________
Flow schlau, nicht hohl - Der beste vom West- zum Ostpol (credit to Das Bo)
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