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2. Ligen Damen + Herren, Regionalligen Ergebnisse, Berichte, Bilder |
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02.10.2008, 11:48
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Ob ihm klar ist, dass ihn das unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sein Amt kosten könnte? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so einer nochmal gewählt wird.
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Na und?
Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht.
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02.10.2008, 19:03
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von bärliner
Na und?
Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht.
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Manchmal ist es nicht ganz verkehrt, VOR einer Entscheidung von solcher Tragweite Meinungen anderer einzuholen, nicht erst nachher... Ich weiß nicht, ob dir bewusst ist, welche Tragweite dein Vorgehen überhaupt hat. Es geht weit über das hinaus, dass eine Mannschaft nun ein paar Punkte weniger hat. Denn mit deinem Vorgehen willst du Recht setzen. Aber das alles wird dir die nächste Sportwarte-Vollversammlung sicherlich noch genauer darlegen.
Geändert von DiStefano (02.10.2008 um 19:10 Uhr).
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02.10.2008, 19:28
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Revoluzzer
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Registriert seit: 28.04.2007
Ort: Viernheim
Beiträge: 420
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@ DiStefano ...
Was genau hat das mit Pester zu tun?! Soweit ich weiß hat Lutz die RL-Mannschaft aufzustellen ...
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Wer zu viel ironiert, bekommt 'nen Sarkasmus!
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02.10.2008, 20:14
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Zitat:
Zitat von Sharky
Zitat:
Zitat von tg
Das heißt also, Pfungstadt ist an beiden Spieltagen mit zwei Jugendlichen, die auch nächstes Jahr in dieser Kategorie spielen werden, und einem weiteren Jugendlichen, der in die Herrenklasse wechseln wird, angetreten und folgendes passiert: - Nach dem 1. Spieltag legt eine andere Mannschaft einen Protest ein, der abgelehnt wird. Das Tagesergebnis bleibt unverändert.
- Nach dem 2. Spieltag gibt es keinen Protest, Pfungstadt wird jedoch (vom DMV) als nicht angetreten behandelt und auf den letzten Platz der Tageswertung gesetzt.
[...]
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Das ist so nicht ganz richtig. Der Protest wurde am ersten Spieltag vom Sportausschuss abgelehnt, wogegen der Bundessportwart wiederum Protest eingelegt hat. Die letztlich Entscheidung obliegt nun einer nachfolgenden Instanz.
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Wenn ich davon ausgehe, daß diese Schilderung stimmt -- und da sharky wohl für Mannheim spielt, sollte er es wissen --, nimmt der Fall eine neue Qualität an. Nun war ich mehr als zehn Jahre "Funktionsträger" im DMV, aber das ist meines Wissens nach der erste Fall, daß sich ein einzelnes Mitglied eines Gremiums nach einer verlorenen Abstimmung mit einem Protest gegen diese Entscheidung stellt.
Abgesehen davon, welche Folgen ein solches Verhalten auf die künftige Zusammenarbeit im Sportausschuß haben wird, sehe ich aber gar nicht das Recht des DMV-Sportwarts, hier einen Gegenprotest einzulegen (falls jemand etwas anderes in einer Satzung oder Ordnung findet, kann er es gerne zitieren). Lediglich derjenige, der den ursprünglichen Protest eingereicht hat, kann einen Einspruch einlegen, über den dann die Sportwarte-VV entscheidet.
Geändert von tg (02.10.2008 um 20:21 Uhr).
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04.10.2008, 17:04
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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"Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht."
Das sagte unserer Sportwart völig zu Recht in einem anderen Thread.
Nur:
1. Gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der BSw berechtigt wäre, zu Bestimmungen des DMV-Regelwerkes Auslegungsregungeln in welcher Form auch immer zu erlassen und
2.nach dem DMV- Regelwerk der BSw berechtigt wäre, Protest oder Einspruch einzulegen. Dagegen spricht eindeutlich Ziff. 17 (3) der Sportordnung, in der es heißt, dass nur der betreffende Verein Einspruch einlegen kann. Insofern deckt sich meine Meinung von tg . Das heißt, dass sein Einspruch in der nächsten Instanz als unzulässig verworfen wird, ein anders Ergebnis würde mich jedenfalls verwundern.
Geändert von Uwe Braun (04.10.2008 um 17:16 Uhr).
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05.10.2008, 21:09
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
"Minigolf ohne Amt geht ganz prima - ein Amt ohne Meinungen und Überzeugungen geht allerdings gar nicht."
Das sagte unserer Sportwart völig zu Recht in einem anderen Thread.
Nur:
1. Gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der BSw berechtigt wäre, zu Bestimmungen des DMV-Regelwerkes Auslegungsregungeln in welcher Form auch immer zu erlassen und
2.nach dem DMV- Regelwerk der BSw berechtigt wäre, Protest oder Einspruch einzulegen. Dagegen spricht eindeutlich Ziff. 17 (3) der Sportordnung, in der es heißt, dass nur der betreffende Verein Einspruch einlegen kann. Insofern deckt sich meine Meinung von tg . Das heißt, dass sein Einspruch in der nächsten Instanz als unzulässig verworfen wird, ein anders Ergebnis würde mich jedenfalls verwundern.
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In der Sportordnung heißt es wörtlich:
"Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts (bzw. der Jury usw.) kann durch den betreffenden Verein innerhalb einer
Woche nach Beendigung des Wettbewerbs schriftlich Einspruch eingelegt werden."
Da steht weder was von "nur" noch das der DMV-Sportwart keinen Einspruch einlegen kann !
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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05.10.2008, 22:17
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Moderator Bälle & Co
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Registriert seit: 22.12.2006
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wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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06.10.2008, 08:52
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Freak
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Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.967
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Zitat:
Zitat von ReDiMa
In der Sportordnung heißt es wörtlich:
"Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts (bzw. der Jury usw.) kann durch den betreffenden Verein innerhalb einer
Woche nach Beendigung des Wettbewerbs schriftlich Einspruch eingelegt werden."
Da steht weder was von "nur" noch das der DMV-Sportwart keinen Einspruch einlegen kann !
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Diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich? Durch eine Einzelnennung (durch den betreffenden Verein) ist die Formulierung "nur" doch überflüssig.
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Flow schlau, nicht hohl - Der beste vom West- zum Ostpol (credit to Das Bo)
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