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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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02.10.2008, 13:12
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Nun, wir hören schon zu. Wir haben auch registriert, dass es ein Rundschreiben zu diesem Thema gab. Wir zweifeln nur an, dass die Verfasser berechtigt waren, ihre Interpretation als rechtsverbindlich zu erklären.
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02.10.2008, 16:04
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Nun, wir hören schon zu. Wir haben auch registriert, dass es ein Rundschreiben zu diesem Thema gab. Wir zweifeln nur an, dass die Verfasser berechtigt waren, ihre Interpretation als rechtsverbindlich zu erklären.
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Habe gar nicht gewußt, das wohl alle Minigolfer die hier zu diesem Thema Posten, Rechtsanwälte sind !
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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02.10.2008, 16:38
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Teenager
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 208
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René,
was willst Du mit solchen Postings erreichen?
Ihr habt Protest gegen die Wertung des ersten Spieltages eingelegt, dieser wurde abgewiesen. Warum stichelst Du weiter gegen Personen die (hoffentlich erlaubterweise) Ihre Meinung sagen?
In Deutschland kann man so gut wie in jeder "Distanz" seine Meinung auch ohne Rechtsbeistand vertreten. Nichts anderes wird hier gerade getan.
Rainman,
Du liest die Regeln so, der andere so. Einen eindeutigen Nachweis, wie die Regel "korrekt" anzuwenden ist, scheint es derzeit nicht zu geben, deshalb wurde - wie Du ja empfohlen hast - im bekannten Einzelfall gegen die entsprechende Entscheidung meines Wissens zufolge Protest eingelegt. Über selbigen Protest wurde - sofern ich nicht falsch liege - derzeit noch nicht entschieden.
Klar tun die Verantwortlichen gerade "alles, was in Ihrer Macht steht". Ich glaube aber, sie tun das mit einer (vielleicht etwas übertriebenen) Gelassenheit. Oder wie erklärst Du Dir den Kommentar von "bärliner" im betreffenden Thread?
Da ich der Meinung bin, dass nun "Nägel mit Köpfen" gemacht werden sollten, finde ich sollte die Entscheidung einfach mal abgewartet werden und ich mache daher den Anfang und entziehe mich der weiteren Diskussion zu diesem Thema, bevor ich richtig in selbige "eingestiegen" bin.
Liebe Grüße,
Michael
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02.10.2008, 18:36
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Man muss nicht gleich Rechtsanwalt sein, um im Vorgehen des DMV weitreichende Probleme zu sehen. Da ist also folgendes passiert: Der Sportwart eines Vereines liest in der DMV-Sportordnung folgenden Satz: "Bei Punktspielen und Qualifikationsmaßnahmen für Meisterschaftsturniere des Folgejahres kann bereits ab dem
01.09. des Vorjahres in der künftigen Kategorie gestartet werden.." Aha, fein, denkt sich da der Sportwart, also darf ich für ein Herbst-Punktspiel so einen Kategorienwechsler aufstellen (ist ja auch klar und logisch, weil es aus sportlichen Gesichtspunkten nicht sein kann, dass im Herbst andere Aufstellungsregeln gelten wie im Frühjahr!), und stellt entsprechend der Vorschrift in der Sportordnung auf. Hinterher heißt es vom DMV: "Ätsch, dieser Satz in der Sportordnung gilt nicht so, wie du dir das denkst. Wir sagen dir jetzt, was stattdessen gilt und brummen dir 20 Strafpunkte auf."
Jetzt möchte ich nur eines wissen: wenn einzelne Funktionäre des DMV mit einem Rundmail oder einer Veröffentlichung auf der DMV-Seite rechtswirksam festlegen können, dass die in der Sportordnung festgeschriebenen Regelungen nicht so gelten, wie sich das fast jeder Sachverständige vorstellt, sondern so, wie sich das der betreffende DMV-Funktionär vorstellt - wie vertrauenswürdig sind dann überhaupt die Regelungen der Sportordnung? Kann nicht bei der nächsten Streiterei wieder ein DMV-Funktionär auftreten und seine persönliche Regelauslegung für rechtsverbindlich erklären und den Sinn der Sportordnungsregelung per Auslegung in ihr Gegenteil verkehren? Heute traf es Pfungstadt - beim nächsten Problem trifft es Mannheim oder irgendeinen anderen Verein. Wer von uns weiß, welche regeltechnischen Leichen noch im Keller der Sportordnung liegen?
Geändert von DiStefano (02.10.2008 um 18:50 Uhr).
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02.10.2008, 18:42
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Noch mal eine andere Frage, die in dieser Diskussion bisher überhaupt nicht thematisiert wurde:
Welchen Sinn soll diese Regelung überhaupt haben, dass Kategorienwechsler erst zum dritten Saisonspieltag ins Geschehen eingreifen können? Können diejenigen, die auf ihrer entsprechenden Auslegung beharren, das hier vielleicht mal erklären? Ich hoffe mal, dass sich der DMV nicht auf folgendes zurückzieht: Sinn macht das eigentlich keinen, aber wir haben diese Regel nun mal kraft unseres Amtes so ausgelegt - das wäre ein absolutes Armutszeugnis.
Welchen Sinn es dagegen macht, dass Kategorienwechsler bereits ab dem ersten Spieltag dabei sein können, wurde hier bereits ausreichend dargelegt.
Und noch etwas, was man nun überhaupt nicht verstehen kann: Am zweiten Spieltag ist Pfungstadt mit derselben Mannschaft angetreten wie am ersten. Für den zweiten Spieltag gilt nun die Mannschaft als nicht angetreten, am ersten Spieltag war alles korrekt - kein Punktabzug??? Hat sich der DMV einfach nicht getraut, den Pfungstädtern auch den ersten Spieltag abzuerkennen, weil dann der Abstieg drohen würde? Das riecht doch förmlich nach Friedensangebot!
Geändert von DiStefano (02.10.2008 um 18:53 Uhr).
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02.10.2008, 20:01
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Und noch etwas, was man nun überhaupt nicht verstehen kann: Am zweiten Spieltag ist Pfungstadt mit derselben Mannschaft angetreten wie am ersten. Für den zweiten Spieltag gilt nun die Mannschaft als nicht angetreten, am ersten Spieltag war alles korrekt - kein Punktabzug??? Hat sich der DMV einfach nicht getraut, den Pfungstädtern auch den ersten Spieltag abzuerkennen, weil dann der Abstieg drohen würde? Das riecht doch förmlich nach Friedensangebot!
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Vielleicht weil für den 1. Spieltag "Gnade vor Recht" gewährt wurde (da die Formulierung, wie sich zeigte, so nicht ganz eindeutig war, wurde im Zweifelsfalle vielleicht für den Angeklagten entschieden)? Am zweiten Spieltag wurde jedoch wissentlich gegen so eine erstmal im Raum stehende Entscheidung verstossen.
Man muß ja letztlich in der ganzen Diskussion zwei Sachen trennen: Erstens den Sinn der Regelung und zweitens die Rechtmäßigkeit. Solange die Regelung rechtmäßig ist, kann man über den Sinn trefflich streiten (und um sie zu ändern Anträge einreichen), dann ist und bleibt es aber ein Regelverstoß, der zwangsläufig zu ahnden ist. Nur weil ich eine Regel für sinnlos halte, kann ich nicht einfach blindwütig sagen, ich halte mich nicht daran und auf einen Freibrief hoffen. Nur wenn die generell die mangelnde Rechtmäßigkeit festgestellt wird, kann Pfungstadt wohl auf Zuspruch an beiden Spieltagen hoffen.
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02.10.2008, 20:33
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von Lenny
Am zweiten Spieltag wurde jedoch wissentlich gegen so eine erstmal im Raum stehende Entscheidung verstossen.
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Bei der Veröffentlichung von Mitte September hat es sich nach Meinung auch anderer Leute (z. B. hdc, tg...) um keine Entscheidung mit Rechtsetzungscharakter gehandelt. Du selbst sagst ja "eine erstmal im Raum stehende Entscheidung". Es handelte sich vielmehr um eine Ankündigung des DMV-Sportwartes, dass er im Falle bestimmter Mannschaftsaufstellungen einschreiten werde. Nicht berührt ist davon die Frage, ob dieses Einschreiten mit Recht erfolgt. Dies ist gesondert zu klären.
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02.10.2008, 20:37
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Für den vorliegenden Fall könnte recht interessant sein, was in der Sportordnung unter Punkt 19 (Schlussbestimmungen) steht:
"(1) Die einheitliche Auslegung der Sportordnung samt Zusatz- und Durchführungsbestimmungen sollen die Sportwartevollversammlung und der Sportausschuss des DMV sicherstellen. In Zweifelsfällen entscheidet die Sportwartevollversammlung. Beschlüsse und Festlegungen der zuständigen Instanzen werden in einem Beschluss- und Feststellungskatalog gesammelt und veröffentlicht."
Der erste Satz ist noch recht klar formuliert und somit hat der Sportausschuß mit der Ablehnung des Protests (vorausgesetzt diese Information stimmt so) sich für eine Auslegung entschieden. Der zweite Satz hingegen läßt z. B. offen: Ist es bereits ein "Zweifelsfall", wenn die Entscheidung des Sportausschusses nicht einstimmig erfolgte? Das im dritten Satz beschriebene Verfahren wurde nicht eingehalten, der Beschluss- und Feststellungskatalog enthält hierzu nichts.
Überhaupt nichts finde ich aber weder hier noch an anderer Stelle im Handbuch darüber, daß der DMV-Sportwart für die Auslegung der Sportordnung alleine verantwortlich sein soll.
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02.10.2008, 22:43
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von Fireglow86
René,
was willst Du mit solchen Postings erreichen?
Ihr habt Protest gegen die Wertung des ersten Spieltages eingelegt, dieser wurde abgewiesen. Warum stichelst Du weiter gegen Personen die (hoffentlich erlaubterweise) Ihre Meinung sagen?
In Deutschland kann man so gut wie in jeder "Distanz" seine Meinung auch ohne Rechtsbeistand vertreten. Nichts anderes wird hier gerade getan.
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Ja und ? Darf ich meine Meinung etwa nicht vertreten.
Und wenn Du das sticheln nennst was ich mache, dann gute Nacht Deutschland.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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02.10.2008, 22:58
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 637
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Zitat:
Zitat von ReDiMa
Habe gar nicht gewußt, das wohl alle Minigolfer die hier zu diesem Thema Posten, Rechtsanwälte sind !
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Dass durchaus ein Unterschied zwischen eines Posts hier und dem Rundschreiben eines DMV-Offiziellen besteht sollte aber hoffentlich klar sein.
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Ich bin ein sehr geselliger Typ, aber nicht immer zwingend mit anderen Leuten.
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