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Zitat von tg
Aus dem Protokoll geht hervor, daß einige Anträge -- darunter auch die, über die hier vor allem diskutiert wird -- von Gremien oder Personen gestellt wurden, die nicht antragsberechtigt sind.
zum Nachlesen: DMV-Satzung
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Wer von den Antragsstellern war deiner Meinung nach nicht antragsberechtigt?
§ 12 Sportwarte-Vollversammlung
(1) Die Sportwarte-Vollversammlung besteht aus
1. den Mitgliedern des DMV-Sportausschusses,
2. den weiteren Aktivensprechern/Aktivensprecherinnen gemäß § 18 dieser Satzung,
3. den von den ordentlichen Mitgliedern bestellten Delegierten.
(9) Für die Einbringung von Anträgen gelten § 9 Abs. 7 bis 9 analog.
§ 9 Bundesversammlung
(7) Anträge zur Bundesversammlung können stellen:
1. die ordentlichen Mitglieder,
2. das Präsidium,
3. die Deutsche Minigolfsport-Jugend (DMJ),
4. die Sportwarte-Vollversammlung,
5. der Rechtsausschuss,
6. die Bundesausschüsse (Präsidialkommissionen).
Quelle: DMV-Regelwerk A 1 Satzung (Stand: 03/2013)