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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

 
 
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  #15  
Alt 27.11.2011, 12:58
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard eu recht

pinky

beim lesen der rechtsvorschriften kam mir meine ausbildung mal gut zu stehen.

also alkoholische getränke sind alle getränke, die alkohol enthalten.

die eu vorschriften regeln dann die einheitlichen begriffsbestimmungen, was zb bier ist, was wein, was spirituosen.

unter bestimmten bedingungen müssen alkoholische getränke gekennzeichnet werden oder man muss verbauchststeuern auf sie entrichten.

aber nur weil du sie nicht kennzeichnen musst oder keine verbrauchssteuer entrichten musst, ist es deswegen immer noch ein alkoholischen getränk, es fällt halt nur nicht unter die regelung der kennzeichnungspflicht oder der verbrauchssteuerpflicht.

als alkoholisches getränk wird in allen verordnungen jedes getränk bezeichnet, dass einen gewissen alkoholgehalt enthält zb durch destilation oder gärung . darunter fällt auch apfel oder traubensaft , die haben nämlich ihren alkoholgehalt durch gärung.
__________________
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