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2. Ligen Damen + Herren, Regionalligen Ergebnisse, Berichte, Bilder

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  #1  
Alt 04.06.2009, 13:20
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Moment mal, du hast bei mir angefragt, wie die Sache zu sehen ist und darauf habe ich dir geantwortet. also eine Auskunft erteilt. Dabei habe ich dir auch das Verfahren dargestellt. Nur dass dieses Verfahren bisher gar nicht eingeleitet wurde. Wenn du also eine endgültige Entscheidung haben möchtest, die dann ggf. auch in einem Instanzenzug angegriffen werden kann, musst du (bzw. dein neuer Verein) erst einmal einen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung stellen und die dazugehörigen Nachweise über das Vorliegen der besonderen Umstände einreichen. Dann sind die beteiligten LV zu hören und danach ergeht eine Entscheidung. All das ist bisher nicht passiert, stattdessen wird das Thema hier aufgeworfen - aber was soll das bringen?
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  #2  
Alt 04.06.2009, 13:56
Benutzerbild von Panninho
Panninho Panninho ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
Panninho eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.

Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt.
Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist.

Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen?

...
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  #3  
Alt 04.06.2009, 14:05
Benutzerbild von ABCoolboy
ABCoolboy ABCoolboy ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 28.12.2006
Beiträge: 594
Standard

Zitat:
Zitat von Panninho Beitrag anzeigen
Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.

Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt.
Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist.

Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen?

...
Mach dir nix draus. Als Berliner passt er sich der Regierung an. Die machen das auch so
__________________
There are not any stupid questions, only stupid answers
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  #4  
Alt 04.06.2009, 15:46
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Jetzt ich auch:

Die Regel besagt, dass die Spielberechtigung erteilt werden kann, wenn der Wohnsitz gewechselt wird und/oder sich beruflich um 150km verändert. Wie gesagt kann.

Stellt sich die Frage, warum ist hier -sicherlich bewusst - eine Kann-Regelung mit Ermessensspielraum getroffen worden? Hintergrund dieser Regel ist doch, dass ein Spieler, der so weit verzieht, wie Christian, deutlich höhere Aufwendungen für den Sport hat und am Vereinsleben des bisherigen Vereins in einem geringeren Maße teilnehmen kann. Und um dies bei einem neuen Verein zu ermöglichen, wurde diese Regelung geschaffen.

Im konkreten Fall aber scheint es Panninho wärrend der nach dem Umzug (01.04.) stattgefundenen Meisterschaftsspiele der 2. BL Süd (Arheilgen, Murnau, Kelheim) nicht gestört zu haben, da er jedes Mal als Spieler mit von der Partie war. Und nun, da der alte Verein verdientermassen und auch sicherlich durch die spielerische Qualität von Christian Meister der 2. BL Süd geworden ist und bekanntlich nicht aufsteigen möchte, da möchte er seinem neuen Verein für das Aufstiegsspiel zur 2. BL Nord zur Seite stehen.

Somit sollte/ wurde m.E. zu Recht die Anfrage bereits vorab negativ beschieden.

Auch ich wohne sehr weit von meinem Heimverein entfernt. Nun bin ich im vergangenen Jahr innerörtlich umgezogen und hätte somit nach SpO auch jederzeit der SGA meinen Rücken kehren können und sofort für den MGC Epe antreten können, obwohl mir vorher auch kein Weg zu weit war. Das fände ich, und schon aus Gründen des faieren Sports, nicht besonders gut.

Ich finde es gut und wichtig, dass in solchen Fällen die Regeln - vor dem Hintergrund einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung - streng ausgelegt werden.

@ Christian: Sicher würden die Kölner mit Dir bessere Karten haben (welcher Verein hätte dies nicht), aber sie schaffen das auch so!!

Nachzulesen im Kölschen Grundgesetz, § 3.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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