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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 03.11.2013, 12:31
Benutzerbild von Tommy
Tommy Tommy ist offline
DR.L
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 385
Standard Geht's noch

Zitat:
Zitat von Kiwi Beitrag anzeigen
Geändert von Kiwi (Heute um 12:00 Uhr). Grund: Ausmertzung von Schreibfehlern
dann mach mal gleich weiter

Zitat:
Zitat von Kiwi Beitrag anzeigen
in allen anderen (S)port(-s)arten kannst (Du) für (')nen (F)rus(-s)treflex (v)(-f)om (P)latz flieg(e)n(.) also was soll das?

könnte man auch (E)ntsche(-r)idung nach (N)ase zu sagen - genau d(a)(-e)s willst(-e) (Du) wohl haben(.) (K)ader(- )spieler kriegt E(,) kleine (W)urst kriegt V(.) beim (E)rsten war(')s (F)rus(-s)tref(l)e(-l)x(,) beim zweiten (V)orsatz(.)

also eigenlich immer nur (ein)(-nen) E. (G)eht(')s noch?

also is(t) jede (B)eugungs(- )haft Nötigung(?) ja nee is(t)(-s) klar

(S)pieler randalieren rum(,) kriegen ja nur (ein)(-nen) E für(.)
(V)erband haf(-f)tet und zahlt(.) (V)erbands(- )gebühren werden mal wieder erhö(h)t(,) aber (H)auptsach(e)(,) korrekte (S)port(-s)klamotten dabei an
__________________
www.SoftwareArtist.de
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  #2  
Alt 03.11.2013, 16:54
Benutzerbild von Eulenspiegel
Eulenspiegel Eulenspiegel ist offline
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Göttingen
Beiträge: 1.300
Standard

Tommy, was soll das?



Vielleicht hat - aus welchen Gründen auch immer - nicht jeder eine normale (deutsche?) Schulbildung genossen....


.
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  #3  
Alt 04.11.2013, 13:38
EllenSuhrbier EllenSuhrbier ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: im Norden der Republik
Beiträge: 457
Standard

Zitat:
Zitat von Eulenspiegel Beitrag anzeigen

Vielleicht hat - aus welchen Gründen auch immer - nicht jeder eine normale (deutsche?) Schulbildung genossen....


.
Leider ist das, wie KIWI schreibt heute leider die "normale deutsche" Schulbildung
... oder einfach nur 2 Rechtschreibreformen voraus
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  #4  
Alt 04.11.2013, 22:25
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
Standard

Sachbeschädigungen sind keine Ermessungssache, vielmehr läßt die Kinderstube grüßen. Wer meint, aus Frust über eigenes Versagen fremdes Eigentum zerstören zu müssen, der sollte eine kleine Denkpause erhalten (1 Spiel Sperre) und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Bei Nationalspielern könnte man noch andere Hebel ansetzen.
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  #5  
Alt 05.11.2013, 21:55
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Sachbeschädigungen sind keine Ermessungssache, vielmehr läßt die Kinderstube grüßen. Wer meint, aus Frust über eigenes Versagen fremdes Eigentum zerstören zu müssen, der sollte eine kleine Denkpause erhalten (1 Spiel Sperre) und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Bei Nationalspielern könnte man noch andere Hebel ansetzen.
Es sollte schon jeder gleich behandelt werden ,aber der Schadensersatz hat doch mit dem sportlichen nichts zu tun .Wenn ich auf einer Anlage aus welchem Grund auch immer einen absichtlichen Schaden anrichte bin ich doch in jedem Fall verpflichtet diesen zu ersetzen.
Selbst wenn ich unabsichtlich einen Schaden verursache wie auch immer bin ich dem Besitzer der Anlage zu Schadenersatz verpflichtet.
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  #6  
Alt 06.11.2013, 22:08
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Zitat:
Zitat von wilmue Beitrag anzeigen
Es sollte schon jeder gleich behandelt werden ,aber der Schadensersatz hat doch mit dem sportlichen nichts zu tun .Wenn ich auf einer Anlage aus welchem Grund auch immer einen absichtlichen Schaden anrichte bin ich doch in jedem Fall verpflichtet diesen zu ersetzen.
Selbst wenn ich unabsichtlich einen Schaden verursache wie auch immer bin ich dem Besitzer der Anlage zu Schadenersatz verpflichtet.
Es gibt einen feinen, gleichwohl erheblichen Unterschied: Schadenersatzpflichtig bin ich zivilrechtlich ohnehin, wenn ich einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursache. Ich mache mich aber zudem strafbar, wenn ich vorsätzlich handele, wobei ich nicht absichtlich handeln muss, sondern es ausreicht, wenn ich durch mein Verhalten einen Schaden billigend in Kauf nehme. Wer eine solche Straftat begeht, muss selbstverständlich nicht nur Schadenersatz leisten und sich bei einer Anzeige strafrechtlich verantworten, sondern auch bei einem Turnier disqualifiziert werden.
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  #7  
Alt 07.11.2013, 06:38
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
Standard

Leider ist es so, dass man bei Vergehen von "prominenten" Spielern vor denselben katzbuckelt, wegsieht und sie nicht zur Verantwortung zieht.
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