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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 23.01.2014, 21:50
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Auszug aus der Satzung:

§ 13 Sportausschuss
(3) Dem Sportausschuss obliegen folgende Aufgaben:
1. die Erarbeitung von Vorlagen zur Sportwarte-Vollversammlung,
2. die Erarbeitung von Vorlagen zur Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne


§ 12 Sportwarte-Vollversammlung

(4) Der Sportwarte-Vollversammlung obliegen folgende Aufgaben:

1.die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
2. die Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV oder für eine Beschlussfassung durch die World Minigolf Federation (WMF) nach Zustimmung der Bundesversammlung,
3. die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
4. die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
5. die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung des DMV,
6. Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin an die Bundesversammlung,
7. die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne,

..... Ende Auszug aus der Satzung

Damit ist es nur eine Frage ob man das Anträge oder Vorlagen nennt. Alles was der Sportausschuss bespricht kann er laut Satzung als Vorlage in die SpWVV einbringen.

Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“ dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann.

Damit war aus meiner Sicht alles ok….. über die Überschriften kann man sicher „streiten“.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #2  
Alt 23.01.2014, 22:07
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
Standard

Zitat:
Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“ dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann.
Da fällt mir nur das hier ein:
http://www.youtube.com/watch?v=3M04W1x4xZM

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  #3  
Alt 23.01.2014, 22:11
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
Standard

Ja, beim Sportausschuß gibt es tatsächlich den Begriff der "Vorlage", wobei ich gerne mal wissen würde, ob dieses Nebeneinander der Begriffe nur zur Verwirrung dient oder es einen substantiellen Unterschied gibt.

Aber eine interessante Frage ist, ob in einer Versammlung Beschlüsse gefaßt werden können, für die kein Antrag vorliegt. Wenn dem so ist, welchen Sinn hat dann die Regelung, daß die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen (also Anträgen, die nach der allg. Frist -- i.d.R. vier Wochen vorher -- eingehen) einer 2/3-Mehrheit bedarf? Dann würde man sich doch das Stellen eines Dringlichkeitsantrags schenken und ihn "aus der Versammlung heraus" viel leichter stellen können?

Geändert von tg (23.01.2014 um 22:24 Uhr). Grund: typo
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