Ihr müßtet mal die Anlage in Brücken/Pfalz sehen ! (Wer sie noch nicht kennt)
Die Anlage stammt aus der Abt.5, ist aber Beton 6m und hat Rohrbanden.
Sie vereint Elemente der Abt.1, Abt.2 und Abt.5
Der Webmaster kennt die Anlage
Seit Jahr und Tag werden darauf Turniere gespielt. Ich finde das mit den Zuordnungen Quatsch. Das Runde muß in 18 Löcher und fertig !!!!
Wenn ich mal Bilder von Brücken finde, stelle ich diese ein.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
Letztlich macht doch gerade für solche "Zwitteranlagen" (davon haben wir in Berlin auch eine - ein Mischmasch aus Abt.1 und Abt. 2) die neue Regelung Sinn, weil sie diese jetzt auf eine solidere Basis stellt und solche Ausnahmezuordnungen unnötig macht. Das muß doch jetzt keine Anlage als "Nichtminigolfanlage" entwerten, zumal einigen Typen, die bisher durchs Rost fielen (z.B. Minifilzanlagen), der Weg in den Turnierbetrieb geöffnet wird.
Einzig für manche bisher "normale" Abteilung 2-Anlagen mit nur ein oder zwei Ausnahmebahnen (z.B. Banane oder so) ist die neue Einordnung vielleicht etwas ehrenrührig, weil's dann nicht für die Abteilungsmeisterschaft-Bewerbung reicht.