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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

 
 
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  #24  
Alt 24.11.2011, 21:11
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

So, nocheinmal für OPC (wirklich jetzt zum letzten mal) das Regelwerk Bogenschiessen (Du hast Bogenschiessen mit Deinen NADA-Auszügen ins Gespräch gebracht)

Grundlegende Voraussetzungen für alle Wettkämpfe
1.7.1 Rauchen
Das Rauchen ist, außer an besonders gekennzeichneten Stellen, auf dem gesamten
Turniergelände / Parcours nicht gestattet. Verstöße gegen das Rauchverbot werden
mit sofortiger Disqualifikation geahndet.
1.7.2 Alkohol
Unmittelbar vor Beginn und während des Turniers sind Alkoholgenuss und Einnahme
berauschender Mittel nicht gestattet. Teilnehmer, die erkennbar gegen diese Regel
verstoßen, werden disqualifiziert.


Deine Aussage:
ein absolutes alkoholverbot sehe ich beim bogensport auch nicht, denn wenn du mit 0,09 promille beim wettkampf antrittst, ist dies durch die dortige regel nicht verboten. bei uns ist das nicht erlaubt. ich finde schon dass das ein unterschied ist.

Das ist wiedermal falsch, das würde von der NADA nicht geahndet, denn wenn nach dortigen Punkt 1.7.2 verstoßen wird, wird disqualifiziert. Wenn ich es als Schiedsgericht nicht sehe, kann derjenige sicherlich spielen, das ist bei uns genauso.

Die Beweislast liegt immer beim Schiedsgericht.
Und bevor Du wieder kommst, in deiner Bieflasche ist Apfelschorle, dann würde ich als Schiedsrichter daran riechen, Apfelschorle feststellen und Dich w/ unsportlichen Verhaltens verwarnen und die 2 Strafpunkte geben. Unsportliches Verhalten w/ absichtlichen irreführens des Schiedsgerichts.

Also entweder 1 DIN A 4 Seite Regeln mit sehr viel Interpretationsmöglichkeiten (was Du immer forderst) oder 1000 Seiten Regelwerk damit jeder erdenkliche Umstand genausten beschrieben ist (forderst du auch immer).

Also bevor Du weiter hier über Regeln und deren Änderung diskutieren willst, entscheide Dich erstmal was Du denn wirklich erreichen willst.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung

Geändert von cash (24.11.2011 um 21:18 Uhr).
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