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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

 
 
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  #24  
Alt 25.11.2011, 03:14
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Dazu eine kleine Zahlenspielerei

Mit 2 Glas Bier je 0,2 l hätte ich eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von ca. 0,3‰, wäre also durchaus noch fahrtüchtig.

Um ebenfalls eine BAK von 0,3‰ zu erreichen, müsste ich

3,75 l Traubensaft oder
7,50 l Apfelsaft oder
15 l Grapefruit trinken oder
3,0 kg Sauerkraut oder
7,5 kg Weißbrot essen,
2,5 kg Bananen würden es auch bereits tun.

Prost und guten Appetit
redima, das problem ist aber zur zeit, dass du überhaupt nicht unter einfluss von alkohol an einem turnier teilnehmen darfst.

nun trinkt ein jugendlicher 1 liter traubensaft auf ex, das ist durchaus machbar, der hat dann 0,1 promille im blut , der darf gemäß unseres regelwerkes nicht spielen, und ein schiedsrichter müßte ihn eigentlich disqualifizieren.

alkoholfreies bier hat etwa den gleichen alkoholgehalt und ist ja deshalb auch immer verboten.

cash verteilt ja sogar strafpunkte , wenn du saft aus alten bierflaschen trinkst , obwohl zb die flensburger bierflaschen hierfür ab und an genutzt werden, da sie einen bügelverschluss haben.

und redima, laut regelwerk dürftest du die von dir hier aufgezählten getränke und lebensmittel noch nicht mal auf die anlage tragen, da sie ja alkohol enthalten und somit ja auch unter die begriffsbestimmung alkoholische getränke/lebensmittel fallen.

denn es ist ja nirgends eine grenze definiert, ab wann ein getränk/lebensmittel als alkoholisch gilt.

da aber alkoholfreies bier als solches immer verboten wird ( das ist wohl eher der regelfall, als das einmalige erlauben bei der einen von pinky genannten dm ) gehe ich von einer sehr strengen regelung aus.

mein problem ist , auch wenn ihr mir hier Korinthen Kackerei vorwirft, wenn schon ein alkoholverbot, dann bitte aber auch vernünftig. Warum hat denn wohl die NADA die Grenze bei 0,1 Promille gesetzt , wenn ein Stoff eigentlich verboten ist. Eben weil man schnell mal zb durch das trinken von traubensaft , einen gewissen promillewert erreicht.
__________________
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